Zusatzleistungen der Betriebskrankenkassen
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Wichtige Leistungen und Services der BKK in Bayern für Jugendliche auf einen Blick!
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Seit 1.1.2011 gelten für alle gesetzlichen Krankenkassen der von der Bundesregierung festgelegte allgemeine Beitragssatz in Höhe von 15,5 % (ermäßigter Beitragssatz 14,9 %), wovon der Arbeitgeberanteil 7,3 % und der Arbeitnehmeranteil 8,2 % beträgt. Steigt der Gesamtbeitrag in Zukunft weiter, erhöht sich nur der Arbeitnehmeranteil. Die einzelne Kasse darf auch künftig Zusatzbeiträge in Euro verlangen oder Prämien ausschütten.
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Es gibt viele gute Gründe, sich bei einer Betriebskrankenkasse zu versichern. Ein umfangreicher Versicherungsschutz, zahlreiche Zusatzangebote und ein prima Service sprechen für sich.
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Ein Wechsel zu einer Betriebskrankenkasse funktioniert ganz einfach.
Falls Sie bereits 18 Monate bei Ihrer jetzigen Kasse versichert sind, können Sie mit einer Frist von 2 Kalendermonaten eine neue Krankenkasse wählen. Dies gilt für freiwillig Versicherte und Pflichtversicherte gleichermaßen.
Beispiel
Zur Kündigung genügt ein formloses Schreiben an Ihre bisherige Krankenkasse. Diese ist dazu verpflichtet, Ihnen innerhalb von 2 Wochen eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Senden Sie die Kündigungsbestätigung und Ihren ausgefüllten Mitgliedsantrag bitte so schnell wie möglich an die BKK, da diese Sie erst als Mitglied aufnehmen kann, wenn eine Kündigungsbestätigung vorliegt. Daraufhin erhalten Sie von Ihrer BKK umgehend eine Mitliedsbescheingung. Diese müssen Sie innerhalb der Kündigungsfrist bei Ihrem Arbeitgeber (Arbeitsamt, Hochschule etc) vorlegen. Die neue Versichertenkarte bekommen Sie unverzüglich zugeschickt.
Die Bindungsfrist bei der neuen Krankenkasse beträgt grundsätzlich 18 Monate.
In diesem Zeitraum können Sie nicht mehr zu einer anderen Krankenkasse wechseln.
Ausnahmen
Krankenkassen dürfen ihren Mitgliedern für zusätzliche Leistungen Wahltarife anbieten (z.B. Selbstbehalt, Kostenerstattung, Wahltarife zur Prämienzahlung). Falls Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für einen Wahltarif mit Selbstbehalt- und Krankengeldregelung entscheiden, beträgt die Bindungsfrist an die Kasse 3 Jahre. Bei einigen anderen Wahltarifen ist das Mitglied für 12 Monate an den Wahltarif gebunden - unabhängig davon ist allerdings die 18-monatige Bindungsfrist bei der Kasse. Bei Wahltarifen für besondere Versorgungsformen (z.B. hausarztzentrierte Versorgung) gilt keine besondere Mindestbindungsfrist.