Peter Kern
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Zum 1. Juli 2011 ist die neugefasste Heilmittel-Richtlinie in Kraft getreten. Die Aktualisierung stellt unter anderem klar, dass eine Behandlung von ganztägig untergebrachten behinderten Kindern unter bestimmten Umständen auch in der Tageseinrichtung möglich ist, ohne dass dafür extra ein Hausbesuch verordnet wird. Schwerstbehinderte Patienten mit dauerhaft gleichbleibendem Behandlungsbedarf können sich die benötigten Maßnahmen langfristig von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen.
In der Heilmittel-Richtlinie sind alle Heilmittel verzeichnet, die die Vertragsärzte zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen können. Die Entscheidung, welche Heilmittel in die Richtlinie aufgenommen werden, trifft der Gemeinsame Bundesausschuss nach eingehender Prüfung. Heilmittel, die nicht dieser Richtlinie entsprechen, können grundsätzlich nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.
Das Bundessozialgericht fällte am 21. Juli 2011 ein weichenstellendes Urteil zur Stomaversorgung. Demnach ist die Beschäftigung von Stomafachkräften keine Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages über die Versorgung mit Hilfsmitteln und Vebandsstoffen zur Stomatherapie.
Hintergrund: Der BKK Landesverband Bayern, die AOK Bayern, die Signal Iduna BKK sowie der Landesverband der Landwirtschaftlichen Krankenkassen in Bayern hatten bis dahin bei neuen Stomaverträgen von den Leistungserbringern verlangt, spezialisierte Stomafachkräfte zu beschäftigen. Dem Anliegen hatte am 30.11.2010 das Bayerische Landessozialgericht in zweiter Instanz zugestimmt. Durch das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts ist nun dieser Entscheidung ein Riegel vorgeschoben.
Vertrag gemäß §125 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit podologischen Leistungen ab 1.2.2011
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Rahmenvertrag und Vergütungsvereinbarung für die Behandlung in Massageeinrichtungen, medizinischen Badebetrieben und krankengymnastischen Einrichtungen (RV-MBK) ab 1.7.2010
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Rahmenvertrag und Vergütung im Bereich Ergotherapie ab 1.9.2010
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Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern (RV IFS) ab 1.7.2011
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