Schwerpunkte und Zentren – Chancen für die strukturelle V

Zentren an Krankenhäusern sprießen wie Pilze aus dem Boden. Die Spannweite reicht dabei von Perinatal- über Geriatriezentren bis hin zu Beckenboden- und Inkontinenzzentren. Eigentlich alle Bereiche einer Klinik konnten bisher mit dem Zusatz "Zentrum" benannt werden. Die Folge: Es entstand eine Flut von Zentren an Krankenhäusern, die eine Orientierung in der Versorgungslandschaft unmöglich machte.

Der Begriff „Zentrum“ weckt positive Erwartungen

Man assoziiert ihn mit Größe, Kompetenz und der Vorstellung einer zentralen Institution, bei der die Laufwege kurz, der Aufwand für den Patienten gering und die Qualität der Versorgung möglichst hoch ist. Aber ist das tatsächlich so? Bisher nicht wirklich.

Auch der Gesetzgeber erkannte eine Diskrepanz und reagierte darauf mit dem Krankenhausstärkungsgesetz (KHSG). Dieses stellte die Weichen für eine bundesweite Zentrumsvereinbarung.

Ziel dieser Gesetzesgrundlage ist eine Zentralisierung von Leistungen und daraus resultierend eine Qualitätssteigerung in der Versorgung. Positiver Nebeneffekt: Die Zentralisierung bündelt Personalressourcen. Denn viele kleine Einheiten konkurrieren untereinander auch in punkto Personal.

Der Gesetzgeber selbst gab für die Strukturierung der Aufgaben zur Zentralisierung nur einen groben Rahmen:

  • Überörtliche und krankenhausübergreifende Aufgabenwahrnehmung

  • Erfordernis von besonderen Vorhaltungen, insbesondere seltene Erkrankungen

  • Notwendigkeit der Konzentration der Versorgung an einzelnen Standorten wegen außergewöhnlicher technischer und personeller Voraussetzungen

Diese Vorgaben in Kombination mit den Inhalten der Bundesschiedsstelle konnten die eigentliche Zentrumsproblematik jedoch nicht lösen, weshalb die bisherige Schiedsstellenvereinbarung gekündigt wurde.

Für die Krankenhausträger, Regierung und Krankenkassen stand fest, dass es eine Lösung geben musste. Aus der Vergangenheit wissen wir ja, dass eine Bundesvereinbarung nicht von heute auf morgen geschlossen werden kann. In Bayern hat man deshalb eine eigene Lösung auf den Weg gebracht.

Das Fachprogramm Zentrum für Bayern wurde geboren

Krankenhäuser und Universitätskliniken in Bayern haben damit die Möglichkeit, einen Zentrumsantrag bei der zuständigen Planungsbehörde zu stellen - und das werden sie auch tun. Denn für die Vorhaltung von überdurchschnittlicher medizinischer Kompetenz und übergreifender Expertise in der Region können sie mit Vergütungszuschlägen rechnen.
 
Aktuell wird noch ausgewertet, wie viele Krankenhäuser einen Antrag gestellt haben. Die ersten Entscheidungen sind bereits eingetroffen. Wie über die restlichen Anträge beschieden wird ist noch nicht bekannt. Es bleibt also spannend.

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