Vertrauen und die EU-DSGVO

Vertrauen ist die Grundlage unserer Gesellschaft. Der Datenschutz spielt dabei eine wichtige Rolle.

Was ist die Grundlage der menschlichen Gesellschaft? Vertrauen! Wir können noch so gut und richtig handeln und die Interessen Dritter schützen. Aber wenn diese uns nicht vertrauen, hilft alles nichts. Und wer uns nicht vertraut, wird auch uns gegenüber und dem gegenüber, was wir tun, keine Akzeptanz zeigen.

Das ist in allen Bereichen des menschlichen Lebens wichtig, insbesondere im Datenschutz. In einer immer komplexeren Welt, die leider allzu oft von Skandalen erschüttert wird, ist Vertrauen die Grundlage des menschlichen Zusammenlebens.

Die Frage ist nun, wie können wir Vertrauen erzeugen? Im Kontakt von Mensch zu Mensch basiert Vertrauen auf persönlicher Erfahrung. Ein solches Vertrauen kann man sich erarbeiten bzw. verdienen. In unserer modernen, globalen Gesellschaft mit Großkonzernen, werden Daten teilweise Kontinent übergreifend verarbeitet. Der nicht juristisch gebildete und / oder wenig technikaffine Mensch hat in einer solchen Welt kaum die Möglichkeit, selbst einfach und verständlich gehaltene Hinweise wie Datenschutzerklärungen allein aufgrund der Vielzahl der Dokumente und der Komplexität der Situationen zu verstehen.

Wie erzeugen bzw. gewinnen wir also Vertrauen in einer solchen Situation?

Die Antwort mag verblüffen und angesichts mancher Schlagzeilen verwundern, aber es sind Gesetze und Normen.

Wenn wir Gesetze und Normen haben, die einen adäquaten und für den Bürger zufriedenstellenden Schutz bieten und der Bürger auch darauf vertrauen kann, dass diese Normen durchgesetzt werden, dann bildet er Vertrauen in den Datenschutz.

In diesem Zusammenhang kommt die EU-DSGVO ins Spiel. Die EU-DSGVO bietet grundlegende Verbesserungen gegenüber der bisherigen Rechtslage, die das Vertrauen und die Akzeptanz der Bürger erhöhen werden.

8 Pluspunkte der EU-DSGVO

  1. Erstens ist die EU-DSGVO eine unmittelbar geltende europarechtliche Norm, deren Auslegung und Umsetzung nicht nur den jeweiligen staatlichen Instanzen obliegt. Wir haben hier also eine zusätzliche Kontrollinstanz.
  2. In einer immer globaleren und grenzübergreifenden Welt haben wir zum ersten Mal eine europaweite und einheitliche Regelung zum Datenschutz. Auch wenn im konkreten Einzelfall die Daten außerhalb Europas verarbeitet werden, so ermöglicht es dennoch eine viel höhere Durchsetzungskraft und wird als Beispiel dienen.
  3. Bei grenzüberschreitenden Datenverarbeitungen ist nur noch eine Aufsichtsbehörde zuständig.
  4. Die deutlich erhöhten Ansprüche der Betroffenen auf Auskunft stärken Transparenz, Vertrauen und Akzeptanz. Der Einzelne erhält dadurch und durch seine sonstigen Rechte bisher ungekannten Einfluss und Autonomie.
  5. In einer Welt, in der oft kaum ersichtlich ist, welche Daten über den Einzelnen wo im Internet gespeichert sind, wird ein „Recht auf Vergessen“ etabliert.
  6. Viele, teilweise verstaubte Begrifflichkeiten, werden modernisiert und aktualisiert.
  7. Die Durchsetzungsfähigkeiten der Behörden bei Verstößen werden durch deutlich gestiegene Bußgelder, die im Extremfall bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens umfassen können, deutlich erhöht.
  8. Wann immer auch Daten verarbeitet werden, der Betroffene wird deutlich besser informiert sein und deshalb seine Rechte auch deutlich besser durchsetzen können.

Ich weiß, dieses Ergebnis wird vielen erst einmal komisch erscheinen. Die meisten kennen bisher die EU-DSGVO aus verzerrten Berichten und Schreckensmeldungen über angebliche Auswirkungen, wie zum Beispiel Namen auf Klingelschildern, die auf einmal aus den überzogenen Reaktionen Einzelner und deren Unkenntnis weit über das Verlangte hinausschießen sowie den Reaktionen anderer, die schon bisher die Vorschriften nicht eingehalten haben und erst jetzt durch die EU-DSGVO zur Einhaltung der Vorschriften gezwungen werden.

Aber all dies wird sich legen. Man wird Erfahrungen mit der EU-DSGVO gewinnen, Unklarheiten werden geklärt werden, praktikable Lösungen werden gefunden werden und was am Ende verbleiben wird sind die Vorteile.

Ich bin überzeugt davon, schon in wenigen Jahren werden die Umstellungsprobleme vergessen sein und was übrig bleibt ist das Vertrauen der Bürger und eine Gesellschaft, die im Datenschutz auf einer festen und sicheren Basis arbeiten kann.

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