EU-Datenschutzgrundverordnung: Sind Sie vorbereitet?

Ab 25.05.2018 gilt die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in vollem Umfang und ist damit auch für alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend. Nicht zufällig laufen aktuell viele Informations- und Erfahrungsaustauschveranstaltungen zu den neuen Anforderungen an den Datenschutz.

Die gesetzlichen Krankenkassen gehen mit hochsensiblen Daten der Versicherten um und müssen nach der neuen Verordnung die ergriffenen technisch-organisatorischen Maßnahmen auf Verlangen sofort nachweisen. Damit werden die bereits hohen Anforderungen noch erheblich verschärft. Schon bei geringen Verstößen oder fehlenden Umsetzungen drohen hohe Bußgelder. Gut also, wenn die Krankenkassen sich rechtzeitig vorbereiten.

BKK Landesverband Bayern unterstützt seine Mitgliedskassen

Auch der BKK Landesverband Bayern befasst sich mit der Umsetzung der EU-DSGVO und fördert im Rahmen der Fachberatung Recht den Informations- und Erfahrungsaustausch der Betriebskrankenkassen. So finden demnächst Informationsveranstaltungen unserer Fachberatung statt.

Die folgenden Themen sind besonders im Hinblick auf die Umsetzung der EU-DS-GVO relevant:
 

  • Betroffenenrechte
  • Einwilligung
  • Informationspflichten
  • Meldung von Datenschutz-Verletzungen
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Datenverarbeitung im Auftrag


Das Thema EU-Datenschutzgrundverordnung ist anspruchsvoll und vielfältig. In diesem Blog wird der BKK Landesverband Bayern das Thema im Auge behalten.

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