Von der Theorie in die Praxis - das MDK Reformgesetz
Von der Theorie in die Praxis - das MDK Reformgesetz
Für das Jahr 2019 hat der Deutsche Bundestag eine beachtliche Bilanz vorzuweisen: An 66 Sitzungstagen wurden insgesamt 127 Gesetze verabschiedet. Ein wichtiger Baustein, der das Gesundheitswesen reformieren soll, ist das MDK Reformgesetz.
Das MDK Reformgesetz verfolgt die Restrukturierung eines von der Gesetzlichen Krankenversicherung nun unabhängigen Medizinischen Dienstes. Dies zeigt sich auch an der Namensgebung: Aus dem MDK - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung - wurde dieses Jahr der MD – Medizinischer Dienst.
Ein weiterer, wesentlicher Ansatz des MDK Reformgesetzes betrifft die Reformierung der Krankenhausabrechnungsprüfung. Der Anlass hierfür ist die seit Jahren stetig steigende Anzahl an Prüfaufträgen, deren Verlauf vom MD der Sozialversicherung sehr klar benannt wurde: „Zwischen 2014 und 2018 hat sich die Zahl der MDK-Abrechnungsprüfungen von rund 1,9 Millionen auf 2,6 Millionen erhöht, dabei ergibt sich bei gut 50 Prozent der geprüften Rechnungen ein Korrekturbedarf zugunsten der Krankenkassen. Ein enormer Prüfaufwand, der Personal in den Krankenhäusern, aber auch bei den Medizinischen Diensten bindet.“
…Und natürlich auch bei den Krankenkassen…
Der Grundgedanke hinter dem MDK Reformgesetz wiederum ist klar und einfach: Die Abrechnungsqualität eines Krankenhauses bestimmt ab sofort, wie hoch der zulässige Prüfumfang der Krankenkassen sein darf. Das bedeutet: Wer gut abrechnet, wird in Folge weniger geprüft.
Reformierung mit Stolpersteinen
Die Krankenkassen, der MD Bayern und die Krankenhäuser arbeiten seit dem letzten Jahr intensiv an der erfolgreichen Umsetzung des MDK Reformgesetzes, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene.
Dabei werden eine Vielzahl an Kompetenzen von allen Beteiligten gefordert: Ein ganzheitliches, prozessuales Denken, Kommunikationsbereitschaft und die Befähigung, auf verschiedenste Anforderungen und Bedürfnisse einzugehen. Es ist die Aufgabe und Verantwortung der Selbstverwaltung, tragbare Kompromisse zu finden und gemeinsam verbindliche Entscheidungen zu treffen.
Dies ist ein iterativer und aufwändiger Prozess, der eine nicht unerhebliche Investition in bestehende und bereits anderweitig eingeplante Ressourcen erfordert. Denn die Regelungen im Gesetzestext sind häufig nicht klar formuliert. Sie werden von den in der Umsetzung beteiligten Parteien unterschiedlich gelesen und interpretiert.
Auf Seite der Gesetzgebung sind deshalb immer wieder Nachbesserungen erforderlich. Es zeigt sich, dass die geschaffenen Rahmenbedingungen weiter konkretisiert und relevante Anforderungen der Praxis berücksichtig werden müssen.
Geschwindigkeit ist nicht alles
Das MDK Reformgesetz bietet damit auch einen wichtigen Erkenntnisgewinn: In einer sich schnell und stark verändernden Gesellschaft und Umwelt ist die Fähigkeit zu einer schnellen Gesetzgebung ein wichtiger Erfolgs- und Wettbewerbsfaktor. Gleichzeitig ist Geschwindigkeit nicht alles. Der gute Grundgedanke verliert stark an Effektivität, wenn unsauber formulierte Regelungen in Gesetztexten nachgelagert überproportional viel Ressourcen und Kapazitäten binden und damit die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung unnötig vermindern.
Am Ende steht der Wunsch und Anspruch aller Parteien auf ein wertstiftendes Ergebnis, von dem in erster Linie die Versicherten profitieren sollen und können. An diesem Anspruch misst sich auch der Erfolg des MDK Reformgesetzes.
Quellen:
www.bundesgesundheitsministerium.de
www.mds-ev.de/uploads/media/downloads/MDS_FaQ_MDK-Reform.pdf
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