Bayerische BKK-Chefin zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz:

„Versicherte entlasten und den schrägen Finanzausgleich reformieren!“

Der BKK Landesverband Bayern begrüßt die Gesetzesinitiative des Bundesgesundheitsministers, die Versicherten bei ihren Beitragszahlungen zu entlasten, Manipulationsmöglichkeiten bei Saisonarbeitern einzuschränken und einen Überforderungsschutz für kleine Kassen einzubauen. Sigrid König, Vorständin des BKK Landesverbandes Bayern, sieht jedoch weiter dringenden Reformbedarf beim morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA), damit dieser Schuh eine tragfähige Sohle bekommt: „Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz verbessert die Symptome, lässt die Ursachen eines schrägen Kassenwettbewerbs aber weiterhin außen vor. Die extremen Überschüsse einzelner Krankenkassen sind das Ergebnis eines nicht wettbewerbsneutral funktionierenden Morbi-RSA.“

Eine Folge davon sind auch sehr unterschiedliche Zusatzbeiträge. Denn selbst wenn die Parität wieder eingeführt wird, müssen Versicherte von Kassen, die im Morbi-RSA benachteiligt werden, mehr Zusatzbeiträge zahlen, als für die Versorgung notwendig ist. Jeder zusätzlich von einer Versichertengemeinschaft erhobene Euro subventioniert dadurch auch Krankenkassen mit bester Vermögenslage und geringerem Zusatzbeitrag.

Sigrid König: „Die Überschüsse, mit denen einzelne Krankenkassen ihre Rücklagen übererfüllen und die sie jetzt per Gesetz an ihre Versicherten auszahlen sollen, sind quasi Fremdgelder, weil sie von den Kassen jener Versichertengemeinschaften stammen, die im Morbi-RSA seit Jahren benachteiligt werden.“

Die Baustellen im Morbi-RSA sind zahlreich und gutachterlich bekannt. Trotz der Verbesserungen im GKV-Versichertenstärkungsgesetz ist die Manipulationsanfälligkeit, zum Beispiel durch Arztbesuche von Kassenmitarbeitern, weiter gegeben. Sigrid König: „Mit der Anzahl der Diagnosen steigt auch die Manipulationsanfälligkeit. Wir brauchen manipulationssichere Vorgaben und wir müssen die Zahl der Diagnosen einschränken, statt sie über ein Vollmodell auszuweiten.“

Dabei spielt die Auswahl der im Finanzausgleich berücksichtigungsfähigen Krankheiten eine große Rolle. Denn der Morbi-RSA berücksichtigt überproportional die großen Volkskrankheiten, die im Kodierungsprozess erhebliche Spielräume ermöglichen. Sigrid König weiter: „Nur eindeutig diagnostizierbare Krankheiten gehören in den Morbi-RSA.“

Auch bei den Finanzzuweisungen für teure Akutfälle und kostenintensive, aber seltene Erkrankungen sieht die bayerische BKK-Chefin Reformbedarf. „Ein Schutz vor Überforderung heißt auch, die Kassen als einzelne Solidargemeinschaften bei besonders teuren Leistungsfällen zu schützen.“

Eine weitere Baustelle des Morbi-RSA besteht bei den Zuweisungen für das Krankengeld. Dieses orientiert sich zu sehr an der Krankheitsgeschichte des Versicherten und zu wenig an dessen tatsächlichem Einkommen. Dabei stellt das Einkommen des Versicherten die einzig relevante Basis für einen Krankengeldanspruch dar. Auch der Morbiditätsbezug bei der Berücksichtigung von Verwaltungskosten bleibt schräg. Denn Verwaltungskosten sind spiegelbildlich zur Effizienz einer Kasse und hängen nicht von der Morbidität der Versicherten ab. Schließlich stellten verschiedene Gutachter auch Verzerrungen bei den Zuweisungen für Erwerbsminderungsrentner im Finanzausgleich fest. Ein weiteres Feld im Morbi-RSA, das reformbedürftig bleibt.

Der BKK Landesverband Bayern vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessen der Betriebskrankenkassen und ihrer Versicherten in Bayern. Aktuell zählt der BKK Landesverband Bayern 16 Betriebskrankenkassen als Mitglieder mit rund 3,1 Millionen Versicherten (Kassensitz). In Bayern selbst leben knapp 2,4 Millionen Menschen, die bei einer Betriebskrankenkasse (BKK) versichert sind. Damit verfügen die Betriebskrankenkassen im Freistaat über einen GKV-Marktanteil von rund 22 Prozent.