Bayerns Kliniken können für 2018 planen

Krankenhäuser und Krankenkassen einigen sich auf Vergütung 2018 – 11 Mrd. Euro für über 3 Mio. Patienten

Gemeinsame Pressemitteilung: Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG), Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE), Verband der privaten Krankenversicherung e.V.

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) einigten sich über die Vergütung der Krankenhausbehandlungen im Jahr 2018. Danach steigt der so genannte landesweite Basisfallwert, die zentrale Größe für die Vergütung der stationären Krankenhausleistungen, von bislang 3.365 Euro auf 3.450,43 Euro.

Ausgehend von diesem neuen Basisbetrag sind noch Ausgleiche aus zurückliegenden Jahren zu berücksichtigen. Danach ergibt sich für die Kliniken für das Jahr 2018 ein abrechenbarer Betrag von 3.442,48 Euro (2017: 3.350,50 Euro). Nach dem Basisfallwert rechnen in Bayern rund 330 Kliniken ab. Für die Behandlung von über drei Millionen Patienten in den Kliniken Bayerns stehen in 2018  knapp elf Mrd. Euro zur Verfügung.

Die Kliniken müssen nun vor Ort mit den Krankenkassen vereinbaren, welche und wie viele stationäre Behandlungen sie im Jahr 2018 erbringen und mit dem landesweiten Basisfallwert abrechnen werden.

Der landesweite Basisfallwert ist die entscheidende Stellschraube für den größten Ausgabeposten der Krankenkassen. Für die Kliniken bestimmt er den wesentlichen Teil ihrer Erlöse. Im DRG-Vergütungssystem gibt er den Preis für eine Krankenhausbehandlung mit durchschnittlichem Aufwand an. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung wird der Wert 3.442,48 Euro mit einem Faktor multipliziert, der dann den Rechnungsbetrag ergibt. So beträgt z. B. der Faktor für die komplikationslose Entbindung rund 0,5. Für einen schwerstverletzten Patienten mit wochenlanger Intensivbehandlung und Beatmung kann dieser Wert bis zum 60-fachen betragen.