Sigrid König, Vorständin beim BKK Landesverband Bayern: „Der vielfach von den Arztpraxen beklagte Rückgang der Patientenzahlen durch Corona macht sich bei unseren Leistungsausgaben in der Gesamtschau nicht bemerkbar – im Gegenteil. Wir beobachten zum Teil zweistellige Zuwachsraten bei den Ausgaben.“
In einzelnen ambulanten Leistungsbereichen wachsen die Ausgaben sehr rasant und Corona-bedingt zum Teil auch überraschend: So legten in den ersten drei Quartalen 2020 (das 4. Quartal ist in der Detailrechnung noch nicht verfügbar) die Ausgaben für Früherkennung von Krebserkrankungen bei Frauen um 16 Prozent zu, bei Männern waren es 7 Prozent. Vermutlich in Zusammenhang mit der Pandemie schnellten die Zuschläge für die ärztliche Beratung via Fernsprechstunde bei den BKK-Versicherten 2020 exorbitant in die Höhe: Von zweistelligen Einzelkontakten 2019 auf rund 130 Tausend Kontakte 2020.
Die Ausgaben für psychotherapeutische Leistungen stiegen zwar unterdurchschnittlich um 4 Prozent, bauen jedoch auf einer enormen Ausgabenentwicklung der Vorjahre auf. Diese extrabudgetär finanzierten Leistungen sind seit 2018 insgesamt um circa 20 Prozent gestiegen. Ihr Anteil an den Gesamtausgaben nimmt aufgrund gesetzgeberischer Änderungen in den letzten Jahren deutlich zu.
Corona-bedingte Sonderausgaben, wie zusätzliche Behandlungskosten, Labortests, Schutzausrüstungen oder die Beteiligung am Rettungsschirm für Erlösausfälle in den Arztpraxen, summierten sich in den ersten drei Quartalen (Daten für das 4. Quartal stehen noch aus) für die BKK-Versicherten in Bayern auf schätzungsweise 35 Millionen Euro - gut 2,5 Prozent der Gesamtausgaben.
Sigrid König: „Zwar fällt Corona im ambulant-ärztlichen Bereich bei uns aktuell noch nicht schwer ins Gewicht und Vieles, was infolge der Pandemie an Kosten zu erwarten ist, lässt sich noch nicht abschätzen. Aber in Summe steigen die Ausgaben im ambulanten Bereich rasant. Strukturelle Veränderungen, die helfen, fragliche Arztkontakte oder unnötige Mehrfachuntersuchungen zu reduzieren, sind deshalb auch im ambulanten ärztlichen Bereich mehr als überfällig und müssen zügig angegangen werden.“