Pressedetail

München, - Pressemeldungen

Betriebskrankenkassen unterstützen pflegende Angehörige

Wird ein Angehöriger zum Pflegefall, werden die familiären Strukturen auf eine harte Belastungsprobe gestellt. Denn der zu Pflegende benötigt oftmals ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit und Zeit.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Damit auch die pflegenden Familienangehörigen ihre eigenen Bedürfnisse und Ressourcen im Blickfeld behalten, bieten die Betriebskrankenkassen (BKK) finanzielle Unterstützung und Hilfen an. Die Angebote sind über das Internetportal www.bkk-pflegeinfo.de abrufbar. Es enthält eine Fülle an Entlastungsmöglichkeiten sowie Informationen über die neue Pflegeversicherung, teilt der BKK Landesverband Bayern zum Start des neuen Portals mit.

Gut zwei Drittel der rund 2,9 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zuhause und von Angehörigen betreut. Deren Pflegearbeit schlägt oft auf ihre eigene körperliche und psychische Gesundheit. Sigrid König, Vorständin des BKK Landesverbandes Bayern: „Pflege ist emotionale Schwerstarbeit. Deshalb ist es wichtig, dass die pflegenden Angehörigen gut auf sich schauen, ihre Belastungsgrenzen kennen und Unterstützung sowie Erholungszeiten finden.“

Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, ist der Informationsbedarf hoch. Die Betriebskrankenkassen unterstützen mit dem Pflegeportal und ergänzenden Aktivitäten und Angeboten nicht nur die zu pflegenden Versicherten, sondern auch deren Angehörige. Sie können sich anhand des Portals von zu Hause aus über die Pflege eines Angehörigen sachkundig machen.

Auf der Internetseite www.bkk-pflegeinfo.de sind neben Tipps um die Pflege sowie Angebote zur Entlastung alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes zusammengetragen. Ein Bewertungsschema zu den neuen Pflegegraden, Erfahrungsberichte und Antworten auf typische Fragestellungen pflegender Angehöriger unterstützen pragmatisch und lebensnah die Hilfesuchenden. Eine Anleitung, was im Pflegefall als erstes zu tun ist, Kontaktadressen und vieles mehr helfen den Angehörigen dabei, ihre neuen Anforderungen neben Beruf und sonstigem Lebensalltag zu meistern.

Hintergrund:

Zu Beginn des Jahres 2017 traten eine Reihe von gesetzlichen Änderungen in Kraft. So wurden das Pflegegeld für Betreuung im häuslichen Umfeld und im Pflegeheim erhöht und die finanzielle Unterstützung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen pflegender Angehöriger ausgebaut. Jeweils bis 1.612 Euro im Jahr zahlt die Pflegeversicherung dazu, wenn der Pflegende eine so genannte Verhinderungspflege durch professionelle Pflegedienste oder kurzzeitig eine stationäre Vollzeitpflege in Anspruch nimmt.

Geändert hat sich auch das Einstufungsverfahren: Über fünf Pflegegrade wird seit Januar auch berücksichtigt, dass immer mehr Pflegebedürftige demenziell erkrankt sind; „Fähigkeit zur Selbständigkeit“ lautet das neue Förder-Stichwort. Danach werden neben körperlichen nun auch Hilfen bei psychischen Einschränkungen der Pflegebedürftigen aus Beiträgen der Pflegeversicherung unterstützt.

Der BKK Landesverband Bayern vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessen der Betriebskrankenkassen und ihren Versicherten in Bayern. Aktuell zählt der BKK Landesverband Bayern 16 Betriebskrankenkassen als Mitglieder mit rund 3,1 Millionen Versicherten (Kassensitz). In Bayern selbst leben 2,35 Millionen Menschen, die bei einer Betriebskrankenkasse (BKK) versichert sind. Damit verfügen die Betriebskrankenkassen im Freistaat über einen GKV-Marktanteil von rund 22 Prozent.

Zurück

Kontakt

Manuela Osterloh

Leiterin Stabsstelle Kommunikation

Julia Nagl

Kommunikation