Bundesinnungsverband Orthopädie-Technik und BKK Landesverbände Bayern und Mitte erweitern Vertrag über orthopädietechnische Leistungen

Der Bundesinnungsverband Orthopädie-Technik (BIV-OT) hat zusammen mit dem BKK Landesverband Bayern und dem BKK Landesverband Mitte den bestehenden Rahmenvertrag Orthopädietechnik erweitert.

Ab dem 1. Oktober gilt eine Nachtragsvereinbarung, die die bisherigen Produktgruppen (PG) Bandagen (PG 05), Orthesen (PG 23), Brust- und Armprothesen (PG 37 und PG 38), Beinprothesen (PG 24) um die medizinisch-adaptive Kompressionstherapie (MAK, PG 17) ergänzt.

 „Aufgrund der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnis und zu Inhalten einzelner Produktgruppen wurde eine Überarbeitung der Produktgruppen-Anlagen und Neuvereinbarung der Preisanlagen notwendig. Weiterhin wurde eine Prozessvereinfachung in Bezug auf die genehmigungsfeien Versorgungen vereinbart, sowie weiterhin eine wirtschaftliche Abbildung der wohnortnahen Versorgung auch in der Fläche sichergestellt. Die Aufnahme der MAK-Systeme in der Kompressionstherapie und die neuen Strukturen der PG 24 Beinprothesen stellen eine Versorgungmöglichkeit auf höchstem Qualitätsniveau gemäß den medizinischen Leitlinien sicher“, erklärt Albin Mayer, Vize-Präsident des BIV-OT. Mit dem Nachtrag wird das Versorgungsspektrum erweitert, so die BKK Landesverbände. Insbesondere mit der neu hinzugekommenen Kompressionstherapie erhöht sich die Versorgungsqualität der BKK Versicherten.

Die jetzt geschlossene Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Vertrag gilt bis 30. September 2024 und enthält eine weitere Steigerung zum 1. Januar 2024. Der Nachtrag gilt automatisch für alle bereits teilnehmenden Betriebskrankenkassen (BKK) und Sanitätshäuser. Die Unterlagen sind ab dem 19. September unter „Main Sanitätshaus“ für die Mitglieder des BIV-OT hinterlegt. Die teilnehmenden Betriebskrankenkassen können den Nachtrag ab dem 23. September unter www.bkkmitte.de/orthopaedietechnik herunterladen.