Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verfestigt nach Einschätzung des BKK Landesverbandes Bayern die chronische Unterfinanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dieses Gesetzesvorhaben verschleiert die stetig wachsenden strukturellen Defizite sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite und geht zu Lasten der Beitragszahlenden. Allein die stete Unterfinanzierung von Gesundheitsleistungen für gesetzlich Versicherte mit Arbeitslosengeld II-Bezug (ALG II), summiert sich infolge des kürzlich vom Bundesgesundheitsministerium angekündigten Reformverzugs von zwei Jahren auf 20 Milliarden Euro.
Das Bundesgesundheitsministerium hat erst kürzlich bestätigt, dass die Leistungsausgaben der Krankenkassen für Arbeitslosengeld II-Empfänger chronisch unterfinanziert sind: Statt der benötigten 350 Euro je ALG II-Beziehenden und Monat erhalten die Krankenkassen nur 108 Euro; eine Unterdeckung von 212 Euro je Monat und Person. In Summe kommen pro Jahr so rund 10 Milliarden Euro zusammen, die der GKV fehlen. Dieser Webfehler im Gesundheitswesen besteht seit 2005, sollte längst korrigiert sein und wurde auch von der aktuellen Koalitionsregierung ins Aufgabenheft geschrieben. Nun sollen die Krankenkassen jedoch erneut auf das Jahr 2024 vertröstet werden, während die Finanzierungsprobleme in der GKV auch an vielen weiteren Stellen wachsen.
Der BKK Landesverband Bayern hält den alleinigen Fokus im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz auf die kurzfristige 17-Milliarden-Euro-Lücke im Jahr 2023 für brandgefährlich. Die Krankenkassen müssen zum Teil mehr als die Hälfte des Vermögens abführen; am Ende verbleibt ihnen nur noch rund ein Viertel einer Monatsausgabe. Für die Finanzierung akuter Herausforderungen des Gesundheitswesens und angesichts der galoppierenden Ausgabensteigerungen ist diese Decke viel zu dünn.