Nach Auslaufen der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums kann die Covid-19-Impfung ab dem 8. April 2023 über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden. Die Vertragspartner konnten sich nach mehreren Verhandlungsrunden auf eine angemessene Vergütung verständigen. Gleichzeitig haben die Krankenkassen einer moderaten Erhöhung der Vergütung der bayerischen Impfhonorare zugestimmt. Die Vereinbarung wurde als Gesamtpaket für drei Jahre geschlossen. Der Kompromiss ist auch als Erfolg für eine funktionierende Vertragspartnerschaft in Bayern zu sehen.
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München, - Pressemeldungen
Corona-Schutzimpfung geht in Bayern in die Regelversorgung über
Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern hat sich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns über die Einführung der Corona-Schutzimpfung in die Regelversorgung geeinigt.
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