„Das für den 6. November im Bundestag zur Beratung anstehende „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG) trägt zwar ein werbewirksames Etikett, ist aber inhaltlich und versorgungspolitisch kontraproduktiv. Denn aus Präventionsmitteln sollen künftig rein kurative Leistungen finanziert werden: Medikamente zur Raucherentwöhnung, erweiterte Gesundheitsuntersuchungen aber auch Honorare für ärztliche Präventionsempfehlungen. Für sinnvolle Kursangebote zur Gesunderhaltung wird das Geld fehlen.
Wenn das Gesundes-Herz-Gesetz kommt, stehen bundesweit Tausende zertifizierte und frei zugängliche Kurse zur Gesunderhaltung und Lebensstilentwicklung vor dem Aus. Angebote zur Bewegungsförderung, zur gesunden Ernährung, zum Stressabbau und zur Suchtprävention wären nicht mehr finanzierbar.
Im Sinne der Versicherten und ihrer proaktiven Gesundheitsversorgung sollte deshalb der Gesetzgeber das Gesundes-Herz-Gesetz in dieser Form in seinen parlamentarischen Beratungen stoppen.“
Der BKK Landesverband Bayern vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessen der Betriebskrankenkassen und ihrer Versicherten in Bayern. Aktuell zählt der BKK Landesverband Bayern 15 Betriebskrankenkassen als Mitglieder mit rund 3,4 Millionen Versicherten (Kassensitz). In Bayern selbst leben über 2,6 Millionen Menschen, die bei einer Betriebskrankenkasse (BKK) versichert sind. Damit verfügen die Betriebskrankenkassen im Freistaat über einen GKV-Marktanteil von rund 22 Prozent.