Erfolgreicher Abschluss des Modellvorhabens synchrone Balneophototherapie - Projektpartner senden Studienbericht an Gemeinsamen Bundesausschuss

Gemeinsame Presseinformation der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), der AOK Bayern, des BKK Landesverbandes Bayern, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und der Knappschaft.

Gute Behandlungschancen bei Hautkrankheiten – mit der synchronen Balneophototherapie finden Patienten eine Linderung ihrer Beschwerden. Dazu hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns gemeinsam mit mehreren Krankenkassen – der AOK Bayern, dem BKK-Landesverband Bayern, der KNAPPSCHAFT und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – sowie einem Industriepartner im Jahr 2010 ein bundesweit einmaliges Modellprojekt gestartet. Das Vorhaben konnte im Dezember 2017 mit dem Abschlussbericht zur Phase-III-Studie durch die Ludwig-Maximilians-Universität München zu einem erfolgreichen Ende gebracht werden. Der Bericht wurde inzwischen an den Gemeinsamen Bundesausschuss übermittelt – verbunden mit der Empfehlung der Projektpartner, dass die synchrone Balneophototherapie auch zur Behandlung des atopischen Ekzems –- der sogenannten Neurodermitis – in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden soll.

Bei der synchronen Balneophototherapie handelt es sich um eine naturnahe Behandlungsmethode. Sie besteht aus einer Kombinationsbehandlung von Wannenbädern in Solelösung mit Salz aus dem Toten Meer und gleichzeitiger Lichtbestrahlung, die dem therapiewirksamen natürlichen Teil des Sonnenlichts nachempfunden ist. Seit dem Jahr 2008 gehört die synchrone Balneophototherapie zur Behandlung von Hauterkrankungen für Patienten mit mittelschwerer und schwerer Psoriasis vulgaris – oder umgangssprachlich Schuppenflechte – zum Leistungskatalog der GKV. Für das atopische Ekzem, die Neurodermitis, ist dies hingegen bislang nicht der Fall. Dem Gemeinsamen Bundesausschuss fehlte dafür bislang noch ein entsprechender wissenschaftlicher Nachweis. Deshalb müssen Neurodermitis-Patienten bislang vor Beginn der Balneophototherapie mit ihrer jeweiligen Krankenkasse die Möglichkeiten der Kostenübernahme klären.

Dies würde sich ändern, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss auch die Behandlung dieses Krankheitsbildes durch die synchrone Balneophototherapie zu einer Kassenleistung erklärt. Die Projektpartner des nun abgeschlossenen bayerischen Modellvorhabens sehen dafür gute Aussichten, da die Ergebnisse sehr vielversprechend waren, und gehen davon aus, dass der Gemeinsame Bundesausschuss noch im Jahr 2018 dazu eine Entscheidung treffen wird.