Finanzausgleich der Krankenkassen verzerrt den Wettbewerb

Die medizinische Versorgung in den Zentren ist nachweislich teurer als  in ländlichen Regionen. Im Krankenkassenfinanzausgleich (Morbi-RSA) werden reale Kostenunterschiede aber ignoriert.

Die Folge ist, dass die Versorgungskosten der Krankenkassen mit vielen Versicherten in teuren Regionen nicht mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds gedeckt werden.

Auf diese Problematik weist ein Gutachten der Professoren Thüsing, Ulrich und Wille hin, das heute in Berlin vom bayerischen Gesundheitsministerium vorgestellt wurde. Auf Einladung der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml nahm Sigrid König, Vorständin des BKK Landesverbandes Bayern in Berlin Stellung zum Reformbedarf.

Sigrid König: „Die Versicherten wollen in jeder Region Deutschlands gut versorgt sein und das zu attraktiven Konditionen. Die Politik muss dafür faire Wettbewerbsvoraussetzungen schaffen.“

Es gibt deutliche Verwerfungen im Morbi-RSA. So wird das Geld der Beitragszahler nicht bedarfsgerecht für die regionale Versorgung bereitgestellt. Denn die Behandlungskosten für die Versicherten unterscheiden sich zwar bundesweit, aber die Zuweisungen, welche die Krankenkassen aus dem Morbi-RSA erhalten, sind einheitlich. So fließen in günstige Versorgungsregionen mehr Mittel aus dem Gesundheitsfonds, als tatsächlich für die Versorgung benötigt werden und in anderen Regionen fehlt das Geld.

Krankenkassen, die ihren Versichertenstamm bundesweit gestreut haben, können solche Über- und Unterdeckungen intern ausgleichen. Krankenkassen mit regionalen Schwerpunkten in teuren Versorgungsregionen müssen dagegen anderweitig eine Lösung für den Wettbewerbsnachteil suchen. Dabei ist der Auftrag des Morbi-RSA im Gesetz klar umrissen: Ziel des Finanzausgleichs ist es, Chancengleichheit für die Krankenkassen herzustellen. Derzeit greift er aber - am Gesetz vorbei - in die Versorgung ein.

Sigrid König: „Einkommen, Mieten und sonstige wirtschaftliche Größen, welche die Kosten der medizinischen Versorgung beeinflussen, unterscheiden sich in der Republik. Die Kostenunterschiede in Deutschland sind real und deshalb auch relevant für den Morbi-RSA.“

Die regionalen Unterschiede, die der Morbi-RSA ausblendet, sind indes nicht die einzige Baustelle des Krankenkassenfinanzausgleichs. So hat das gestern von den Forschungsinstituten IGES und WIG2 vorgestellte Gutachten einen weiteren Reformbedarf bei den Zuweisungen für Krankengeld aufgezeigt. Zwei Gutachten, die Anfang des Jahres den Morbi-RSA untersuchten zeigen weitere Baumängel. So werden Erwerbsminderungsrentner im Morbi-RSA einmal als Sondergruppe und dann über die ausgleichsfähigen Krankheiten doppelt im Morbi-RSA berücksichtigt. Auch die Auswahl der 80 Krankheiten im Morbi-RSA sorgt für Verzerrungen im Wettbewerb.

Sigrid König: „Viele wissenschaftlich fundierte Lösungsmöglichkeiten liegen auf dem Tisch. Das Dilemma des wettbewerbsverzerrenden Morbi-RSA ist heilbar. Die Heilung muss aber rasch erfolgen.“

Der BKK Landesverband Bayern vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessen der Betriebskrankenkassen und ihren Versicherten in Bayern.  Aktuell zählt der BKK Landesverband Bayern 17 Betriebskrankenkassen als Mitglieder mit über 3 Millionen Versicherten (Kassensitz). In Bayern selbst leben rund 2,52 Millionen Menschen, die bei einer Betriebskrankenkasse versichert sind. Damit verfügen die Betriebskrankenkassen im Freistaat über einen Marktanteil von gut 23 Prozent.