Gesetzliche Krankenversicherung: Wettbewerb schmilzt durch neue Gesetze dahin

Die 16 Betriebskrankenkassen (BKK) mit Sitz in Bayern zählen aktuell 3,14 Millionen Versicherte. Ein Rekordwert, der einen wichtigen Beitrag für Vielfalt und Wettbewerb um eine patientenorientierte Krankenversicherung leistet.

Jedoch werden die Grundlagen von Vielfalt und Wettbewerb durch verschiedene Gesetzespläne einmal mehr in Frage gestellt. So sollen aktuell die Liquiditätsreserven der gesetzlichen Krankenkassen und deren Finanzautonomie weiter abgebaut werden. Das verstärkt die ohnedies bestehenden Verwerfungen im Finanzausgleich und schränkt den Handlungsspielraum der Krankenkassen unnötig ein.

Sigrid König, Vorständin des BKK Landesverbandes Bayern: „Wer Wettbewerb und Vielfalt in der Krankenversicherung erhalten will, muss den Kassen eine gesunde finanzielle Basis und Gestaltungsmöglichkeiten zurückgeben. Vor allem sollte er den Wettbewerb um die Qualität steuern und nicht ohne Not eine Geiz-ist-geil-Mentalität unterstützen. Krankenkassen arbeiten nicht gewinnorientiert, deshalb sind Überschüsse per se auch kein Problem. Der Wettbewerb um Qualität wird durch zunehmende staatliche Eingriffe in die Selbstverwaltung der Krankenkassen gestört.

Fakt ist: Die Überschüsse einzelner Krankenkassen wurden über Zusatzbeiträge anderer Solidargemeinschaften finanziert. Denn die unterschiedlichen Zusatzbeiträge der Krankenkassen sind das Ergebnis eines schrägen Finanzausgleichs. Sigrid König: „Solange die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht fair sind und die Stellschrauben für Manipulationen bleiben, werden Wettbewerb und Wahlfreiheit zu Lasten der Versicherten abgebaut. Hier besteht tatsächlich ein akuter Reformbedarf.“ 

König fordert, dass die Regelungen des Versichertenentlastungsgesetzes Bestand behalten. Diese sehen vor, dass über eine Reform des Finanzausgleichs zuerst bestehende finanzielle Schieflagen gerade gerückt werden. Erst im zweiten Schritt können übergreifende Beitragssatzsenkungen folgen. Ansonsten werden gerade die Kassen weiter unter Druck gesetzt, die ohnehin Wettbewerbsnachteile haben.

Aktueller Hintergrund:

Der jüngst vorgelegte Entwurf des Gesetzes zur Beitragsentlastung von Betriebsrentnerinnen und –rentnern wird nicht nur Rentner entlasten. So enthält er eine Vielzahl an Regelungen, die die Selbstverwaltung und den Wettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung beschränken: Beispielsweise sollen Krankenkassen künftig ihre Versicherten auch auf Sonderkündigungsrechte hinweisen, wenn der eigene Zusatzbeitrag stabil bleibt, der bundesweite Durchschnittsbeitrag jedoch sinkt. Und der Zusatzbeitrag soll erst dann angehoben werden können, wenn das Vermögen maximal 75 Prozent einer Monatsausgabe beträgt.