Krankenhausversorgung gezielt reformieren

Bayerische BKK-Chefin Sigrid König fordert Gutachten für eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung.

Mit Zusatzmitteln von sechs Milliarden Euro soll die Krankenhauslandschaft in den nächsten fünf Jahren durch das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) strukturell reformiert werden. Der BKK Landesverband Bayern sieht diesen milliardenschweren Dauerregen kritisch, da trotz erheblicher Ausgabensteigerungen der ausgesäte Samen des Bundesgesetzgebers in Richtung Qualitätsentwicklung zu ertrinken droht. Die neu zu erprobenden Qualitätsverträge müssten unabhängig von krankenhausplanerischen Interessen wachsen können.

Mit dem Ziel, qualitative und strukturelle Schwächen in der Krankenhausversorgung offensiv und gezielt anzugehen, fordert Sigrid König, Vorständin des BKK Landesverbandes Bayern, mit dem KHSG ein Gutachten in Auftrag zu geben, das kurzfristig die Effizienz und Effektivität der Krankenhausversorgung in Deutschland untersuchen soll. „Ziel dieses Gutachtens ist, in einem Stufenplan die Erreichbarkeit im akuten und planbaren Behandlungsfall zu untersuchen und ein Logbuch für eine am Menschen ausgerichtete Versorgung herauszuarbeiten. Auf dieser Basis sollen Über-, Unter- und Fehlversorgung aufgedeckt und konsequent abgebaut werden.“ Dabei ist ein Schwerpunkt der Untersuchung auch darauf zu legen, wie künftig „Kann-Operationen“ vermieden werden können.

In den Krankenhäusern nehmen die Fallmengen und damit auch so genannte „Kann-Operationen“ seit Jahren stark zu. Diese Entwicklung hängt stark an der zunehmenden Technisierung des Medizinbetriebes, aber auch an der Zahl der beschäftigten Ärzte. Dem vielfach beschworenen Ärztemangel zum Trotz steigt die Zahl der hauptamtlichen Klinikärzte nicht nur in Bayern stetig an (plus 40 % in den vergangenen 10 Jahren). Dagegen bleibt die Zahl der Pflegekräfte weitgehend konstant. Allein aus diesem Blickwinkel sind Qualitäts- und Versorgungsmängel vorprogrammiert. Die Unzufriedenheit sowohl auf Patientenseite, als auch beim Klinikpersonal, Krankenhaus und Krankenkassen wächst.

Im Sinne einer bedarfsorientierten Versorgung sollten deshalb schon mit dem aktuellen Gesetzvorhaben mengenfördernde Anreize zurückgefahren werden. Die aktuellen Kriterien der Krankenhausplanung sind häufig aus der Historie gewachsen und standortpolitisch motiviert. Im Sinne eines zunehmenden Wettbewerbs der Krankenhäuser untereinander sollte deshalb eine bedarfsorientierte Krankenhausplanung gestärkt werden.

Tatsächlich kommt die Hälfte der Krankenhäuser wirtschaftlich mit den vorhandenen Mitteln des Vergütungssystems gut zurecht. Die mit dem beabsichtigten Dauerregen verteilten Mittel fluten nach Ansicht Königs aber strukturelle Mängel und fördern ein Überangebot. „Eine Überversorgung ist nicht nur unter wirtschaftlichen Aspekten schädlich. Gesundheit und Beitragsgelder sind zu kostbar, um sie für regionale Wirtschaftsförderung und Besitzstandswahrung zu verwenden. Den politischen Entscheidungsträgern muss zudem bewusst sein, dass der Dauerregen aus Beitragsgeldern der Versicherten finanziert wird.“

Der BKK Landesverband Bayern vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessen der Betriebskrankenkassen und ihren Versicherten in Bayern.  Aktuell zählt der BKK Landesverband Bayern 16 Betriebskrankenkassen als Mitglieder mit über 2,9 Millionen Versicherten (Kassensitz). In Bayern selbst leben über 2,4 Millionen Menschen, die bei einer Betriebskrankenkasse versichert sind. Damit verfügen die Betriebskrankenkassen im Freistaat über einen Marktanteil von 23 Prozent.