Krankenkassen in Bayern: Arzneimittelengpässen wirksam begegnen

Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) begrüßt die Forderung des Bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek, verstärkt gegen mögliche Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln vorzugehen.

Insbesondere die Einführung einer gesetzlichen Meldepflicht für Hersteller, Großhändler und Apotheker bei Lieferengpässen unterstützt die ARGE. Damit ließe sich die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln weiter verbessern. Ferner plädiert die ARGE für einen Ausbau der Lagerhaltung bei pharmazeutischen Unternehmen und im Großhandel, um bei produktionsbedingten Verzögerungen eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen.

Kritisch bewertet die ARGE allerdings Forderungen, im Kampf gegen Arzneimittelengpässe die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Preiserstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf den Prüfstand zu stellen. So hat ein Gutachten im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes im Frühjahr 2020 gezeigt, dass die Ursachen für Lieferengpässe in Produktions- und Qualitätsproblemen der Hersteller zu suchen sind – und nicht in den Regeln der Preisbildung.

Konkret konnten die Experten des Instituts der Gesundheit Österreich GmbH nach der Untersuchung einer Wirkstoffauswahl in vier europäischen Ländern keinen Zusammenhang zwischen Lieferengpässen und Rabattverträgen in Deutschland feststellen. Im Gegenteil: Bei den untersuchten EU-Staaten kam es bei Arzneimitteln aus einem Rabattvertrag sogar seltener zu Lieferengpässen als bei Arzneimitteln ohne einen solchen Vertrag.

Das Instrument der Rabattverträge führt nach Auffassung der ARGE insgesamt eher zu einer Verstetigung der Versorgung, die zum einen die Planungssicherheit der pharmazeutischen Anbieter erhöht und zum anderen die Adhärenz der Patienten verbessert.

Nicht zutreffend ist nach Ansicht der ARGE die Annahme, dass durch Anhebung nationaler Preisniveaus Lieferengpässe wirksam vermindert werden könnten. Auch bei Abschwächung des Preisdrucks durch die Gesundheitssysteme würde sich das Ziel der Hersteller, die Produktions- und Logistikkosten zu minimieren, nicht grundsätzlich verändern.