Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterstützt in den kommenden vier Jahren kommunale Projekte zur Gesundheitsförderung für sozial und gesundheitlich benachteiligte Menschen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen für Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen, für ältere Menschen sowie für Kinder und Jugendliche aus sucht- und/oder psychisch belasteten Familien.
Das Vorhaben ist Teil des Anfang des Jahres gestarteten bundesweiten Förderprogramms des „GKV-Bündnisses für Gesundheit“, das von allen 109 gesetzlichen Krankenkassen getragen wird. Der erste Teil des Programms hat den Aufbau von gesundheitsförderlichen Strukturen in sozial benachteiligten Kommunen zum Ziel. Der zweite Teil der zielgruppenspezifischen Projektförderung nimmt sich Menschen in benachteiligten Lebenslagen in ganz Bayern an. Dieses zweite Angebot richtet sich somit an alle Kreise und kreisfreien Städte Bayerns.
Gesundheitsförderung und Prävention sind wichtige Themen für die gesamte Gesellschaft. Innerhalb Bayerns sind die Präventionsangebote sehr unterschiedlich. Akteurinnen und Akteure vor Ort können die Lage am besten beurteilen und passgenaue Maßnahmen entwickeln. Die Krankenkassen in Bayern unterstützen deshalb mit dem neuen Förderprogramm Kommunen dabei, die gesundheitliche Chancengleichheit in Bayern zu verbessern und die Gesundheitsförderung bei sozial benachteiligten Gruppen zu stärken.
Zielgruppen, Antragsberechtigte, Fördersummen
Das aktuelle Angebot für Kommunen richtet sich an Personengruppen, die aufgrund schwieriger Lebenssituationen oft schlechtere Gesundheitschancen als die Allgemeinbevölkerung haben. Es werden Maßnahmen finanziert, die gesundheitsförderliche Lebensbedingungen für diese Zielgruppen schaffen sowie ihre Gesundheit und Gesundheitskompetenz fördern. Zu diesem Zweck können Kommunen beispielsweise mit lokalen Kooperationspartnern wie Sportvereinen, Beratungsstellen, Nachbarschaftseinrichtungen oder Wohlfahrtsverbänden zusammenarbeiten.
Für die kommenden vier Jahre kann jede Kommune, die ein qualitativ hochwertiges und interessantes Konzept vorlegt, bis zu 110.000 Euro für ihre Vorhaben erhalten. Allerdings setzt diese Förderung auch einen Eigenanteil der Kommune voraus, der für die ersten drei Jahre bei 20 bzw. für das vierte Jahr bei 30 Prozent liegt. Antragsberechtigt sind alle Kreise und kreisfreie Städte in Bayern.
Das Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Bayern berät interessierte Kommunen
Anlaufstelle ist das Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Bayern. Das Programmbüro informiert über die Förderkriterien und –bedingungen. Außerdem unterstützt es interessierte Kommunen dabei, ihr Vorhaben zu skizzieren. Ihre Ansprechpartnerin des Programmbüros in Bayern:
Regina Köpf
c/o Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e. V. (LZG)
Geisenhausenerstraße 18
Tel.: 089 – 7244193 13
Email: koepf(at)lzg-bayern.de
Mehr Informationen unter: https://www.gkv-buendnis.de
Weitere Informationen zu den Förderbereichen sind in der Förderbekanntmachung zu finden
Über das GKV-Bündnis für Gesundheit:
Das GKV-Bündnis für Gesundheit ist eine gemeinsame Initiative der gesetzlichen Krankenkassen zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Das Bündnis fördert dabei u. a. Strukturaufbau und Vernetzungsprozesse, die Entwicklung und Erprobung gesundheitsfördernder Konzepte, insbesondere für sozial und gesundheitlich benachteiligte Zielgruppen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Evaluation. Der GKV-Spitzenverband hat gemäß § 20a Abs. 3 und 4 SGB V die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung damit beauftragt, die Aufgaben des GKV-Bündnisses für Gesundheit mit Mitteln der Krankenkassen umzusetzen.
Weitere Informationen: www.gkv-buendnis.de