Sigrid König, Vorständin des BKK Landesverbandes Bayern, zur aktuellen Diskussion zum Versandhandel mit Arzneimitteln

„Der Versand von rezeptpflichtigen Arzneimitteln bietet auch große Chancen für die Versorgung. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist deshalb als Gelegenheit für eine Neujustierung der Arzneimittelpreisordnung zu verstehen.

Im Sinne der Versicherten sollte die restriktive deutsche Versandhandelsregelung deshalb angepasst werden. Damit die national ansässigen Apotheken im Wettbewerb nicht benachteiligt werden, müssen die Arzneimittelpreise der Pharmaindustrie in Europa harmonisiert werden. Denn die bisherigen enormen europaweiten Preisunterschiede bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln zeigen, dass noch viel Luft bei den Preisen ist.

Ein nationales Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln wäre ein Rückschritt und würde das hohe deutsche Preisniveau von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf Kosten der Beitragszahler zementieren.“

Der BKK Landesverband Bayern vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessen der Betriebskrankenkassen und ihren Versicherten in Bayern. Aktuell zählt der BKK Landesverband Bayern 17 Betriebskrankenkassen als Mitglieder mit über 3 Millionen Versicherten (Kassensitz). In Bayern selbst leben rund 2,52 Millionen Menschen, die bei einer Betriebskrankenkasse versichert sind. Damit verfügen die Betriebskrankenkassen im Freistaat über einen Marktanteil von gut 23 Prozent.