Verordnung von Arzneimitteln: Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots unabdingbar

Info der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern – Gemeinsame Wirtschaftlichkeitsprüfungen zur Arzneimittelverordnung für gesetzlich Versicherte sind ein verpflichtendes und wirksames Instrument, das dem sparsamen Umgang mit Versichertengeldern dient.

Eine gemeinsame Einrichtung der Ärzte und Krankenkassen – die Prüfungsstelle – sorgt seit Jahren erfolgreich dafür, dass Auffälligkeiten sachlich untersucht und die betroffenen Ärzte fachlich beraten werden, bevor eine Regressentscheidung getroffen und umgesetzt wird.

Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) stellte in der Vergangenheit immer wieder fest, dass ihr Vertragspartner – die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) – beim Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung den Ärztenachwuchs verunsichert und die Öffentlichkeit irreführt. Regresse werden durch die unabhängigen Prüfgremien nur dann ausgesprochen, wenn Unwirtschaftlichkeit tatsächlich vorliegt.

Bayern war bundesweit das erste Land, in dem die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Ende 2014 eine neuartige Prüfvereinbarung ausgehandelt haben. Diese sogenannte Wirkstoffvereinbarung sollte helfen, die Prüfung des Verordnungsverhaltens der Ärzte zielsicherer und transparenter zu machen. Umso größer ist das Erstaunen der Krankenkassen über die jüngsten Äußerungen des KVB-Vorstandes, der jetzt die komplette Abschaffung der Wirtschaftlichkeitsprüfung fordert.

Darüber hinaus zettelt die KVB nach Ansicht der ARGE eine mehr als fragwürdige Diskussion über den Aufwand und den Ertrag der Prüfungen an. Die ARGE stellt aus diesem Anlass klar: Jeder Euro, der durch die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Arzneimittelversorgung vor der Verschwendung gerettet wird, kommt den Beitragszahlern zugute. Zudem verbietet sich angesichts des gewichtigen, aber schwer quantifizierbaren „Schutzmanneffekts“ der Wirtschaftlichkeitsprüfung jede Form von einfachen Zahlenspielen. An die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns gerichtet, deshalb noch einmal der dringende Appell, sich endlich auf die Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben und der geschlossenen Vereinbarungen zu konzentrieren, statt immer wieder nicht zielführende Forderungen in polemischer Absicht in die Welt zu setzen.