Arzneimittel

Wie ist der Status Quo auf dem Arzneimittelmarkt in Deutschland und in Bayern?

Im Jahr 2024 gab die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 55,16 Milliarden Euro für die Arzneimittelversorgung aus. Das entspricht einem Anteil von 17 Prozent an den Gesamtausgaben der GKV, die 2024 bei 327,41 Milliarden Euro lagen.

Die Ausgaben für Arzneimittel rangieren nach den Ausgaben für Krankenhausbehandlungen (31 Prozent) mit einem Anteil an den Gesamtausgaben von 17 Prozent auf Platz 2 der GKV-Leistungsausgaben und liegen mittlerweile sogar höher, als die Ausgaben für die ambulante ärztliche Versorgung (Anteil nach KJ 1 aktuell bei 15 Prozent der GKV-Gesamtausgaben).

Wie entwickeln sich die Ausgaben der Arzneimittel bundes- und bayernweit?

Der Bruttoumsatz mit Arzneimitteln je Versicherten steigt bayern- wie bundesweit seit Jahren an. So wurden im Jahr 2024 bundesweit je Versicherten 835 Euro ausgeben und in Bayern 815 Euro je Versicherten. 

Seit 2010 sind die Bruttoausgaben je Versicherten in Bayern im höheren zweistelligen Bereich um 84 Prozent gestiegen. Mengenmäßig gab es im gleichen Zeitraum jedoch nur einen Anstieg von 15 Prozent. Die hohen Steigerungsraten nach Bruttoumsatz sind also vorrangig auf zum Teil massive Preiserhöhungen zurückzuführen.

Hinsichtlich der mengenmäßigen Steigerung sind die Gründe vielschichtig: Eine demografisch und gesellschaftlich zunehmende Morbidität, eine bessere Diagnostik und Therapie von bisher nicht behandelbaren Erkrankungen sowie lebensstilbedingten Erkrankungen dürften ausschlaggebend für die Mengenentwicklung sein.

Wie stehen patentgeschützte und generikafähige Fertigarzneimittel zueinander?

Patentgeschützte Arzneimittel stechen im deutschen Arzneimittelmarkt besonders hervor: Sie machen in Bayern und auch bundesweit zwar nur rund 11 Prozent der verordneten durchschnittlichen Tagesdosen (DDD) aus, verursachen aber rund 56 Prozent der Bruttoaufwendungen.

Der Preis eines Arzneimittels hängt wesentlich davon ab, ob es sich um ein patentgeschütztes oder um ein patentfreies, also ein generikafähiges Produkt handelt. 

Der Preisabstand von patentfreien zu patengeschützten Arzneimitteln hat sich im Laufe der Jahre weiter erhöht: 2017 lag der durchschnittliche Bruttoumsatz einer Tagesdosis eines patentgeschützten Arzneimittels noch 8,7-fach über den Kosten eines generikafähigen Produkts. Dieser Abstand vergrößerte sich im Jahre 2024 auf das 10,5-fache. 

Im Zeitverlauf sind so die Bruttoausgaben für patentgeschützte Arzneimittel stark überproportional zu den generikafähigen Produkten gestiegen: Von 2017 bis 2024 lag die Steigerungsrate des Bruttoumsatzes je DDD bei patentgeschützten Arzneimitteln bei 40 Prozent, mehr als das Doppelte über den Preisen für generikafähige Arzneimittel, die ein Plus von 16 Prozent aufweisen.

Ist das AMNOG-Verfahren ein Weg aus der Preisspirale?

Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (kurz: AMNOG) hat der Gesetzgeber im Jahr 2011 Regeln aufgestellt, die den Zugang zu neuen Wirkstoffen in Deutschland unterstützen und sicherstellen, aber das Gesundheitssystem finanziell nicht überfordern sollen. 

Ein zentraler Bestandteil des AMNOG-Verfahrens ist die Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Mehrkosten für einen neuen Wirkstoff sollen an einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie gebunden sein. Doch die Steuerung des Arzneimittelmarktes durch das AMNOG reicht derzeit nicht aus, insbesondere die Preise von neu eingeführten, patentgeschützten Arzneimitteln steigen stark an. Extrembeispiele aus der Gentherapie verdeutlichen die Bandbreite der möglichen medikamentösen Therapiekosten, die inzwischen in Deutschland zwischen 200 Tausend und drei  Millionen Euro pro Therapie reicht.

Natürlich ist ein echter medizinisch-technischer Fortschritt wünschenswert, dessen Finanzierung muss aber im Gleichgewicht mit den vorhandenen Ressourcen im Gesundheitssystem stehen.

Was ist zu tun?

Aktuelle Empfehlungen des Sachverständigenrats, die auch der BKK Landesverband Bayern unterstützt

Der Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege hat in seinem Gutachten 2025 die Preisbildung innovativer verschreibungspflichtiger Arzneimittel untersucht und Maßnahmen gegen eine weitere Überforderung des GKV-Systems empfohlen.

Die Reformvorschläge in Kürze:

Die Preise innovativer Arzneimittel sollen bei Markteinführung nicht mehr frei vom Pharmaunternehmen festlegbar sein, sondern sich in Form eines Interimspreises an den Kosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie orientieren.

Das Preisbildungssystem sollte aus Sicht des Sachverständigenrats dynamisiert werden. Höhere Preise sollen nur dann gerechtfertigt sein, wenn für das neue Arzneimittel ein echter Zusatznutzen belegt ist. Zur Sicherstellung dieser Prämisse empfiehlt der Sachverständigenrat, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu patentgeschützten Arzneimitteln vom G-BA regelmäßig gesichtet werden und ggf. zu einer Neubewertung der Preise führen müssen.

Der Rat empfiehlt zudem, jährlich anzupassende Budgets für patentgeschützte, hochpreisige Arzneimittel einzuführen, die sich zum Beispiel an gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten (Bruttoinlandprodukt) orientieren.

Auch soll der GKV‑Spitzenverband als Verhandlungsführer der gesetzlichen Krankenkassen bei der Preisfindung in seiner Verhandlungsposition gegenüber den pharmazeutischen Unternehmen gestärkt werden.

Alle Orphan‑Drugs (Arzneimittel für seltene Erkrankungen, von denen weniger als fünf von 10.000 Personen betroffen sind) sollen künftig eine reguläre Nutzenbewertung durchlaufen. Anstelle eines bisher angenommenen „fiktiven“ Zusatznutzens soll der besondere Status dieser Arzneimittel bei den Preisverhandlungen berücksichtigt werden.

Die pharmazeutische Industrie stellt einen wichtigen Wirtschaftszweig für Deutschland dar. Der Sachverständigenrat sieht allerdings keine überzeugenden Belege dafür, dass ein hohes Preisniveau für Arzneimittel zu einer vermehrten Ansiedlung von Unternehmen dieser Branche führt. Stattdessen empfiehlt der Rat Maßnahmen zum Bürokratieabbau, steuerfinanzierte Fördermaßnahmen und den Ausbau einer vernetzten, digitalen Forschungsdateninfrastruktur.  

Der Sachverständigenrat empfiehlt zudem, die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zu stärken und die Verhandlungsmacht der Europäischen Union bei der Preisverhandlung mit Pharmaunternehmen zu nutzen. Bisher ist dieser Verhandlungsrahmen auf Therapien zur Bekämpfung schwerer, grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren begrenzt.

Zum Faktenpapier Arzneimittelversorgung

(Stand: 30. September 2025)