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Betriebskrankenkassen in Bayern warnen vor staatlichem Dirigismus

Bei der diesjährigen Klausurtagung der Betriebskrankenkassen (BKK) in Bayern diskutierten die Vorständinnen und Vorstände die anstehende Reform zur Beitragssatzstabilität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Gruppenfoto der Vorständekonferenz der Betriebskrankenkassen in Erlangen
Vorständekonferenz der Betriebskrankenkassen in Erlangen. Von links: Stefan Lang (BKK Akzo Nobel), Dr. Ralf Langejürgen (BKK Landesverband Bayern), Walter Redl (BKK ProVita), Manfred Warmuth (SKD BKK), Prof. Amelie Wuppermann (Universität Bayreuth), Jens Gerhardt (BMW BKK), Christian Pröbster, (BKK Faber Castell & Partner), Oliver Zangl (KRONES BKK), Dr. Gertrud Demmler (Siemens Betriebskrankenkasse), Mario Heise (Mobil Krankenkasse), Vladimir Werner (SEKURVITA BKK), Corinna Ross (Siemens Betriebskrankenkasse), Natalie Rockel (Salus BKK);

Dr. Ralf Langejürgen, Vorstand des BKK Landesverbandes Bayern, hatte dazu die Bayreuther Professorin Dr. Amelie Wuppermann eingeladen, die als Mitglied der FinanzKommission Gesundheit unmittelbar an den Empfehlungen der Wissenschaft zur GKV-Finanzreform mitgewirkt hat. 

Der 1. Bericht der Kommission mit 483 Seiten hat es in sich: Über 1.700 Vorschläge verschiedenster Akteure im Gesundheitswesen wurden analysiert und nach den Kriterien Umsetzbarkeit, Finanzielle Auswirkungen, Qualität der Versorgung, Verteilungs- und Belastungswirkung und Evidenzbasierung bewertet.

Herausgearbeitet wurden 66 Empfehlungen mit einem Einsparvolumen für die GKV von über 40 Milliarden Euro im Jahr 2027. Dass es von diesem Volumen nur ein Drittel in den Gesetzentwurf zum Betragssatzstabilisierungsgesetz geschafft hat, belegt, wie hürdenreich die aktuelle Reformdebatte im politischen Prozess verläuft. 

Wuppermann führte aus, dass die Ausgabendynamik im Gesundheitswesen vorrangig preis- und weniger mengengetrieben ist. Zentral bleibe deshalb als wichtigste Empfehlung der Kommission die zukünftige Anbindung der Gesundheitsausgaben an die Grundlohnrate und damit eine Rückkehr zur einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. 

Eine aktuell im Umfeld der Reformdebatte diskutierte Forderung nach einer Reduktion der Kassenzahl hat aus Sicht der Kommission keine wissenschaftliche Evidenz. Wuppermann betonte, dass die Kommission dafür im 1. Bericht explizit keine Empfehlung ausgesprochen habe, weil kein empirischer Zusammenhang zwischen der Größe einer Krankenkasse und den Verwaltungskosten besteht. Auch zählen die Verwaltungskosten der Krankenkassen nicht zu den Kostentreibern im Gesundheitswesen. Im Sinne der Beitragssatzstabilität und Auftrag des Gutachtens wäre eine verordnete Konzentration sogar kontraproduktiv, so Wuppermann: „Kurzfristig bringt eine Reduktion der Kassen eher mehr Aufwand.“ 

Auch, wenn sich die Vorständinnen und Vorstände einen Ausblick von der Finanzwissenschaftlerin auf dem Ende des Jahres zu erwartenden 2. Bericht gewünscht hätten, war die Zurückhaltung der Wissenschaftlerin verständlich: „Wir fangen mit dem zweiten Bericht ja erst an.“ Die Vorständinnen und Vorstände der Betriebskrankenkassen nutzten gleichwohl die Gelegenheit, dringende strukturelle Reformelemente zu bekräftigen. Entscheidend sei es, mehr Transparenz in die Versorgung zu bringen, denn letztlich gehören Preisbildung, Evidenz mit einer Kosten-/Nutzenbewertung und auch Qualität ganz eng zusammen. 

Die BKK Vorständinnen und Vorstände stellten auch den Wert der bestehenden Wahlfreiheit für die Versicherten heraus: Angefangen von den Verwaltungskosten, die bei den mittelständisch organisierten BKK traditionell niedrig sind, über Versichertennähe mit etablierten Feedbacksystemen, die versichertenorientierte Leistungsangebote und Services erst ins Laufen bringen. Ein staatlicherseits konzentriertes Krankenkassensystem missachte diese unbestreitbaren Vorteile eines wettbewerblich orientierten Kassensystems auf sträfliche Weise. 

Der Appell an Professorin Wuppermann der BKK Vorständinnen und Vorstände war einhellig und deutlich: „Bitte decken Sie die Ursachen von Über- und Fehlversorgung und Ausgabenexplosion auch im 2. Bericht schonungslos auf.“ Diese müssen klar benannt werden, damit Gesundheitsversorgung auch in Zukunft versichertenorientiert ausgestaltet werden kann. Ansonsten laufe Deutschland Gefahr, sich in Richtung eines staatlichen Systems à la National Health Service zu entwickeln.

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Manuela Osterloh

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