Arbeitgeberservice
Informationsservice
Der BKK Arbeitgeberservice ist ein spezieller Informationsservice für Unternehmen. Er bietet Führungskräften und Mitarbeitenden der Lohn- und Gehaltsabteilungen sowie Betriebsräten kompetente Unterstützung bei allen Fragen rund um die Sozialversicherung.
Mit unseren Services auf dem Laufenden bleiben
Ein spezieller Newsletter-Service informiert über aktuelle Gesetzesänderungen und Neuigkeiten im Recht der Sozialversicherung.
Mit einem Abonnement der Zeitschriften „BKKService“ und „BKKBetriebsserviceExtra“ informieren wir Sie detailliert zu verschiedensten Themen. Die Zeitschriften können Sie über die BKK Ihrer Belegschaft abonnieren.
Auch der BKK Arbeitgeberservice bietet Ihnen eine breite Palette an Informationen, die die Arbeit in der täglichen Praxis erleichtern und unterstützen.
Informationsportal für Arbeitgeber
Seit 2017 gibt es ein Informationsportal für Arbeitgeber. Hier können sich Arbeitgeber über relevante Erfordernisse und Verpflichtungen gegenüber den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung gebündelt informieren.
Der Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen
Aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft können Arbeitgebern, im Falle von Ansprüchen auf Entgeltfortzahlungspflichten für deren Mitarbeitende, Lohnausfallkosten entstehen. Derartige Ausfallkosten können im Rahmen des sogenannten Umlageverfahrens nach dem Gesetz zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit (U1) oder Mutterschaft bzw. Beschäftigungsverbot (U2) bei der jeweiligen Krankenkasse des/der Mitarbeitenden geltend gemacht werden.
