Arbeitgeberservice
Vorteile und Angebote für Unternehmen
Informationsservice
Der BKK Arbeitgeberservice ist ein spezieller Informationsservice für Unternehmen. Er bietet Personalleitern und Mitarbeitern der Lohn- und Gehaltsabteilungen sowie Betriebsräten kompetente Unterstützung bei allen Fragen rund um die Sozialversicherung.
Die wichtigsten Schwerpunkte
Ein spezieller Newsletter-Service informiert über aktuelle Gesetzesänderungen und Neuigkeiten im Recht der Sozialversicherung.
Mit einem Abonnement der Zeitschriften „BKKService“ und „BKKBetriebsserviceExtra“ werden Sie detailliert zu vielen Themen informiert. Die Zeitschriften können Sie über die BKK Ihrer Mitarbeiterin / Ihres Mitarbeiters abonnieren.
Auch der BKK Arbeitgeberservice bietet Ihnen eine breite Palette an Informationen, die die Arbeit in der täglichen Praxis erleichtern und unterstützen.
Informationsportal für Arbeitgeber
Seit 2017 gibt es ein Informationsportal für Arbeitgeber. Hier können sich Arbeitgeber über relevante Erfordernisse und Verpflichtungen gegenüber den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung gebündelt informieren.
Das Portal ist zu erreichen unter www.informationsportal.de
Der Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen
Aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft können Arbeitgebern, im Falle von Ansprüchen auf Entgeltfortzahlungspflichten für deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lohnausfallkosten entstehen. Derartige Ausfallkosten können im Rahmen des sogenannten Umlageverfahrens nach dem Gesetz zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit (U1) oder Mutterschaft bzw. Beschäftigungsverbot (U2) bei der jeweiligen Krankenkasse des Mitarbeiters geltend gemacht werden.
Kontakt
Bernhard Spazierer
- Telefon: +49 89 74579261
- E-Mail: spazierer(at)bkk-lv-bayern.de