Hilfsmittelversorgung

Verträge

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der aktuellen Verträge, die der BKK Landesverband Bayern mit unterschiedlichen Vertragspartnern im Bereich der Hilfsmittelversorgung für die einzelnen Betriebskrankenkassen und ihre Versicherten geschlossen hat.

6. Nachtragsvereinbarung über die Versorgung mit rehatechnischen Hilfsmitteln zwischen dem BKK Landesverband Bayern und dem BKK Landesverband Süd und der RSR Reha-Service Ring GmbH ab 01.04.2024 bis 31.12.2024:

5. Nachtragsvereinbarung über die Versorgung mit rehatechnischen Hilfsmitteln zwischen dem BKK Landesverband Bayern, dem BKK Landesverband Süd und der RSR Reha-Service-Ring GmbH ab 01.10.2023 bis 31.03.2024:


Vertrag:
Bundesweite Vereinbarung mit der RSR Reha-Service-Ring GmbH über die Versorgung mit Rehahilfsmitteln und Kommunikationshilfen ab 01.02.2015.
 

Fortgeltung der 4. Nachtragsvereinbarung bis 31.12.2024


4. Nachtragsvereinbarung zum Vertrag zur Versorgung mit medizintechnischen Hilfsmitteln mit der Firma ResMed vom 15.01.2024 bis 30.09.2024


Vertrag:
Bundesweite Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten mit medizintechnischen Hilfsmitteln mit der ResMed GmbH und Co.KG und ResMed Medizintechnik GmbH seit 01.05.2012:
 

 

Neue Preisvereinbarung mit der Landesinnung Bayern für Orthopädieschuhtechnik ab 01.03.2024:


Vertrag:
Vertrag über die Versorgung mit Adaptionshilfen, Einlagen, Gehhilfen und Schuhen durch Meisterbetriebe des Orthopädieschuhmacherhandwerks:
 

 

Vertrag zur Versorgung mit Hilfsmitteln durch Apotheken nach § 127 Abs. 1 SGB V: Der Deutsche Apothekerverband e.V. und die Betriebskrankenkassen schlossen ab 01.09.2023 einen gemeinsamen bundesweiten Vertrag zur Hilfsmittelversorgung. Damit wurden die vielfältigen Einzelverträge auf Landesebene, der Gemeinschaftsunternehmen sowie verschiedene kasseneigene Verträge abgelöst.

Für Informationen zum Vertrag stehen die Gemeinschaftsunternehmen zur Verfügung. Hinsichtlich eines möglichen Vertragsbeitritts ist das dort vorhandene Kontaktformular: https://www.onlinebeitrittsmanager.de/ zu nutzen.

Ausnahme: „Inkontinenzversorgung“ (siehe Rubrik „Versorgung mit Inkontinenzhilfen“)

Aufhebungsvereinbarung zum Hilfsmittelversorgungsvertrag mit dem BAV – Bayerischer Apothekenverband zum 31.08.2023:


Vertrag:
Hilfsmittelversorgungsvertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V mit dem BAV - Bayerischer Apothekenverband e.V. ab 01.10.2016.
 

 

Protokollnotiz zum Vertrag über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen im häuslichen Bereich mit dem Bayerischen Apothekerverband (BAV):

Vereinbarung über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ab 01.09.2016:

Vereinbarung über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen in Alten- und Pflegeheimen in Bayern ab 01.10.2015:
 

 

Bundesweite Vereinbarung über die Versorgung der Versicherten mit Kunstaugen mit der Deutschen Ocularistischen Gesellschaft e.V., Bundesverband der Ocularisten (DOG); neue Preise ab 01.01.2024 

Bundesweite Vereinbarung über die Versorgung der Versicherten mit Kunstaugen mit der Firma Künstliche Augen Hellbach OHG in 97078 Würzburg ab 01.07.2024.
 

Kontakt

Brigitte Berndl