Selbsthilfeförderung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterstützt das Engagement von Menschen in der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Die Förderung erfolgt auf Grundlage des § 20h SGB V und richtet sich an Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen in Bayern.  

Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung regelt die Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V in der jeweils geltenden Fassung. Die Förderung erfolgt auch unter Beteiligung von Vertretern der Selbsthilfe.

Für die Förderung der Selbsthilfe in Bayern haben die Krankenkassen/-verbände eine kassenartenübergreifende Kooperationsgemeinschaft gegründet, die GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern. In Bayern übernehmen die Krankenkassen und ihre Verbände innerhalb der GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern ab dem Förderjahr 2026 jeweils bestimmte Aufgabenbereiche der Selbsthilfeförderung auf Landesebene.

Nachfolgend finden Sie alle Informationen und Ansprechpersonen auf Landesebene zum Thema Selbsthilfeförderung in Bayern.

Das Antragsverfahren für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung der Selbsthilfeorganisationen in Bayern wird ab dem Förderjahr 2026 federführend durch die AOK Bayern koordiniert.

Alle Informationen zur Antragsstellung, den Antragsfristen und den Ansprechpersonen finden Sie auf der Homepage der AOK Bayern

Das Antragsverfahren für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung der Selbsthilfekontaktstellen in Bayern wird ab dem Förderjahr 2026 federführend durch den BKK Landesverband Bayern koordiniert. Antragsfrist für das Förderjahr 2026 ist der 31.10.2025.

Die ausgedruckten und unterzeichneten Förderanträge für die Selbsthilfekontaktstellen sind an folgende Anschrift zu richten:

GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern
c/o BKK Landesverband Bayern
Dr. Renate Lange
Züricher Str. 25
81476 München

Telefon: 089 / 74579-153
E-Mail: lange(at)bkk-lv-bayern.de

In Bayern wurde 2008 das “Ein-Ansprechpartner-Modell – Regionale Runde Tische” zur Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit eingeführt. Die dreizehn Runden Tische in Bayern decken die Selbsthilfeförderung auf der örtlichen Ebene ab. Diese sind jeweils an eine Selbsthilfekontaktstelle angebunden.

Selbsthilfegruppen können ihre Anträge bei den örtlichen “Runden Tischen” einreichen. Alle Informationen zur Antragsstellung, den Antragsfristen und den Ansprechpersonen finden Sie auf der Homepage der Selbsthilfekoordination Bayern (SeKo Bayern).

Die Koordination der Förderung auf örtlicher Ebene erfolgt im Förderjahr 2026 federführend durch den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Bayern

Ab dem Förderjahr 2026 erfolgt in Bayern die Projektförderung ausschließlich durch einzelne Krankenkassen und/oder deren Verbände. Einen Überblick über die krankenkassenindividuelle Projektförderung in Bayern im Jahr 2026 mit den Ansprechpersonen und Fristen finden Sie im Dokument “Kassenindividuelle Projektförderung in Bayern”.

Die jeweiligen Krankenkassen und/oder deren Verbände gestalten die krankenkassenindividuelle Förderung inhaltlich und strukturell in eigener Verantwortung. Es wird empfohlen, sich vor Antragsstellung mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Bitte stellen Sie Ihre Projektanträge rechtzeitig! Sie dürfen mit Ihrem Projekt erst beginnen, wenn eine Bewilligung des gewählten Fördermittelgebers vorliegt.

Der BKK Landesverband Bayern fördert in 2026 ausschließlich Projekte von Selbsthilfekontaktstellen in Bayern. Die Antragsunterlagen erhalten Sie auf Anfrage.

Über die Verwendung der Fördermittel informiert der Transparenzbericht 2025 der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung. Detaillierte Informationen des vorangegangenen und bereits abgeschlossenen Förderjahrs entnehmen Sie bitte der Transparenzliste Selbsthilfekontaktstellen 2024 und der Transparenzliste Selbsthilfeorganisationen 2024.
 

Dr. Renate Lange

Ansprechpartnerin Selbsthilfe, DMP

Telefon: +49 89 74579 153

E-Mail: lange(at)bkk-lv-bayern.de