Selbsthilfeförderung
Für die Förderung der Selbsthilfe in Bayern haben die Krankenkassen/-verbände eine kassenartenübergreifende Arbeitsgemeinschaft gegründet, die GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern. Diese regelt die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit in Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen in Bayern. Die Förderung erfolgt auch unter Beteiligung von Vertretern der Selbsthilfe.
Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung regelt die Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V in der jeweils geltenden Fassung.
Über die Verwendung der Fördermittel informiert der Transparenzbericht 2024 der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung und der krankenkassenindividuellen Projektförderung. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Transparenzliste Selbsthilfekontaktstellen 2023 und der Transparenzliste Selbsthilfeorganisationen 2023.
In Bayern wurde 2008 das „Ein-Ansprechpartner-Modell – Regionale Runde Tische“ zur Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit eingeführt. Die 13 Runden Tische in Bayern decken die Selbsthilfeförderung auf der örtlichen Ebene ab. Diese sind jeweils an eine Selbsthilfekontaktstelle angebunden. Hier finden Sie alle Informationen und Ansprechpersonen auf Landesebene zum Thema Selbsthilfeförderung.
Die Bearbeitung der Förderanträge der Selbsthilfeorganisationen erfolgt durch den Runden Tisch Selbsthilfeorganisationen Bayern. Die Anträge für die Pauschalförderung sind bis zum 31.12. des Vorjahres der Förderung einzureichen, während die Anträge für die Projektförderung bis zum 30.06. des Förderjahres eingereicht werden müssen. Bitte beachten Sie dabei die Adressierung:
Runder Tisch Selbsthilfeorganisationen Bayern
c/o LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.
Orleansplatz 3
81667 München
Tel.: 089 459924-19
Fax: 089 459924-13
E-Mail: runder.tisch(at)lag-selbsthilfe-bayern.de
Die Bearbeitung der Förderanträge der Kontaktstellen erfolgt durch die Selbsthilfekoordination Bayern (SeKo Bayern). Die Anträge können bis 31.10. des Vorjahres eingereicht werden. Bitte beachten Sie dabei die Adressierung:
Auf dem Anschreiben:
GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern
c/o vdek-Landesvertretung Bayern
Dr. Linda Föttinger – Referentin Politik und Kommunikation
Marie-Therese Biokou – Referentin Stationäre Versorgung
Arnulfstraße 201 a
80634 München
Telefon: 089 / 55 25 51 - 61 oder - 54
E-Mail: linda.foettinger(at)vdek.com / marie-therese.biokou(at)vdek.com
Auf dem Briefumschlag:
SeKo Bayern
Handgasse 8
97070 Würzburg
Selbsthilfegruppen können ihre Anträge bei den örtlichen „Runden Tischen“ einreichen. Die Anträge können bis 15.02. des jeweiligen Förderjahres gestellt werden. Neu gegründete Selbsthilfegruppen können ihren Antrag bis 31.10. des jeweiligen Förderjahres einreichen.