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Es gibt viele gute Gründe, sich bei einer Betriebskrankenkasse zu versichern. Ein umfangreicher Versicherungsschutz, zahlreiche Zusatzangebote und ein prima Service sprechen für sich:

Betriebskrankenkassen stehen für Vielfalt und bieten ein umfassendes und individuelles Leistungsspektrum.

Die Betriebskrankenkassen bieten umfassende Leistungen zum Gesundheitsschutz. Medizinisch notwendige Behandlungen werden auf hohem Niveau erbracht. Dafür sorgt ein weitreichender Katalog von gesetzlich definierten Leistungen, der im Sozialgesetzbuch V festgeschrieben ist. Gemeinsam mit Ärzten und Krankenkassen-Vertretern wird dieser Leistungskatalog ständig erweitert und dem aktuellen Wissensstand angepasst. Jede und jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse hat einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen.

Darüber hinaus bieten Krankenkassen besondere Leistungen, um den Schutz bei Krankheit, zur Früherkennung von Krankheiten oder zur Gesunderhaltung nochmals zu erhöhen. Diese Leistungen werden von jeder Krankenkasse individuell in ihrer Satzung festgelegt.

Informieren Sie sich über die umfassenden und individuellen Angebote der Betriebskrankenkassen in Bayern.

Darüber hinaus hat der BKK Landesverband Bayern als Dachorganisation für seine Mitgliedskassen eine Reihe von Zusatzleistungen über Rahmenverträge für die Betriebskrankassen mit Versicherten in Bayern vertraglich vereinbart.

Beitragssätze 2024

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent und gilt für Krankenkassenmitglieder, die grundsätzlich keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Daneben kann eine Krankenkasse einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erheben. Für einige Personenkreise (z.B. Bezieher von Leistungen nach dem ALG II, Azubis in außerbetrieblichen Einrichtungen, behinderte Menschen in Werkstätten) wird anstelle des vorgenannten kassenindividuellen Beitragssatzes der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz erhoben; dieser beträgt ab 2024 1,7 Prozent und wird immer für das jeweilige Kalenderjahr durch das Bundesministerium für Gesundheit festgeschrieben. Der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung liegt im Kalenderjahr 2024 bei 3,4 Prozent. Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung beträgt auch im Kalenderjahr 2024, wie schon in den Vorjahren, 18,6 Prozent. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung liegt im Kalenderjahr 2024 bei 2,6 Prozent.

Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Pflichtversicherungsgrenze) der gesetzlichen Krankenversicherung liegt ab dem 1. Januar 2024 bei 69.300 Euro. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist zur Feststellung der Versicherungspflicht heranzuziehen. Die Beitragsbemessungsgrenze für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 62.100 Euro bzw. monatlich 5.175,- Euro.

Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung wichtig ist, etwa für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, beträgt monatlich 3.535 Euro. Die genannten Rechengrößen gelten auch für die soziale Pflegeversicherung.

Unser Gesundheitswesen ist komplex und vielfältig. Bei der Suche nach einer Krankenkasse, aber auch im Krankheits- und Pflegefall wollen Sie schnell die richtige Adresse für Ihren Bedarf finden.

Die BKK-Finder helfen Ihnen dabei, die passende Betriebskrankenkasse, Klinik, Pflegeeinrichtung und anderes mehr zu finden.

Folgende BKK-Finder unterstützen Sie bei Ihrer Suche:

www.bkk-klinikfinder.de

www.bkk-pflegefinder.de

Die Betriebskrankenkassen in Bayern blicken auf eine jahrhundertelange Tradition zurück. Aktuell haben 16 BKK ihren Kassensitz in Bayern und tragen für über 3,4 Millionen Menschen bundesweit den Versicherungsschutz. In Bayern selbst leben über 2,5 Millionen BKK-Versicherte.

Trotz vieler Gemeinsamkeiten ist jede BKK unabhängig und individuell. So hat jede BKK ihr individuelles Profil mit unterschiedlichen Zusatzleistungen und -beiträgen.

Die meisten Betriebskrankenkassen sind für alle Versicherten geöffnet und auch außerhalb Bayerns wählbar. Einige BKK versichern ausschließlich Mitarbeitende des angeschlossenen Unternehmens und deren Familienangehörige.

Werfen Sie einen Blick auf unsere Adressen- und Portraitübersicht der bayerischen Betriebskrankenkassen: