e-Vergabe
Ausschreibungen
Der BKK Landesverband Bayern ist als Körperschaft des Öffentlichen Rechts verpflichtet, gemäß dem Vergaberecht Aufträge zu vergeben. Der BKK Landesverband Bayern informiert gemäß § 30 Abs. 1 UVgO über die folgenden vergebenen Aufträge:
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