Maschinelle Meldeverfahren

Erfahren Sie in folgender Liste mehr zum maschinellen Meldeverfahren für Unternehmen:

Nach Inkrafttreten des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes am 1. Januar 2020 gelten neue Freibeträge bei Betriebsrenten ab 2020.

Nähere Informationen finden Sie unter Was genau regelt das Betriebsrentenfreibetragsgesetz?

Die BITMARCK SERVICE GMBH oder die Mobil ISC GmbH nehmen sowohl Meldungen im Rahmen der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) als auch Beitragsnachweise für alle Betriebskrankenkassen in maschineller Form entgegen. Daten für andere Kassenarten können nicht verarbeitet werden.

DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweise dürfen nur noch maschinell, d.h. per Datenfernübertragung (DFÜ) und per E-Mail übermittelt werden. Die Datenübertragung von DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweisen darf nur aus einem systemuntersuchten Entgeltabrechnungsprogramm oder einer systemuntersuchten Ausfüllhilfe (z.B. sv.net) erfolgen.

Hilfreiche Informationen dazu gibt es auch bei der Deutschen Rentenversicherung zur DEÜV

Zwecks Vereinfachung der Datenübermittlung wurden die technischen Voraussetzungen für die Annahme von Meldungen nach der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV-Meldungen) und Beitragsnachweisen per E-Mail geschaffen. Die E-Mail-Adresse für die Datenübermittlung von DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweisen lautet info(at)itsg(.)de

Vor dem Hintergrund einer standardisierten Datenübertragung muss die Übertragung von DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweisen im Krankenkassen-Kommunikations-Standard (KKS) erfolgen.

Das eingesetzte Entgeltabrechnungsprogramm muss systemuntersucht sein und den E-Mail-Versand unterstützen. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Software-Ersteller.

Aus Sicherheitsgründen müssen die Daten vor der Übertragung verschlüsselt werden. Hierzu ist eine Zertifizierung erforderlich, die u.a. bei der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) beantragt werden kann.

Die Anschrift der ITSG lautet:

ITSG GmbH
Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung
Seligenstädter Grund 11
63150 Heusenstamm

Telefon 06104 / 60050-0
Telefax 06104 / 60050-300
Internet: www.itsg.de
E-Mail: info@itsg.de

Detaillierte Informationen zum KKS und zum ITSG Trustcenter, wie z.B. Antragstellung und Vergabe einer Zertifizierung, finden Sie im Internet unter der Adresse www.gkv-datenaustausch.de

Das Produkt sv.net ist eine systemgeprüfte Anwendung für die Datenerfassung und Übermittlung (DEÜV) nach § 22 DEÜV, trägt das GKV-Zertifikat einer geprüften Ausfüllhilfe-Software und erfüllt somit die Anforderungen des § 28b SGB IV.

Für Arbeitgeber, die keine Entgeltabrechnungssoftware einsetzen, bietet sv.net eine Möglichkeit, Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise, den digitalen Lohnnachweis zur Unfallversicherung etc. auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt zu übermitteln.

Auch im Auftrag  der Betriebskrankenkassen wurde dies von der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) softwaretechnisch umgesetzt. Somit ist sv.net seit vielen Jahren ein wichtiger Baustein im Beitrags- und Meldewesen der Sozialversicherung.

Das anwenderfreundliche Programm steht in einer Online- und einer Windows-PC-basierten Variante mit unterschiedlichem Leistungsumfang zur Verfügung: sv.net/standard ist eine browserbasierte Anwendung, die zwar keine lokale Installation erfordert, allerdings auch keine Daten zwischenspeichern kann.

Die PC-basierte Lösung sv.net/comfort bietet die Möglichkeit, Meldungen sowie Firmen- und Personalstammdaten auf den lokalen Windows-PC-Systemen der Anwender zu speichern.

Detaillierte Informationen, Preise und Kosten zu sv.net finden Sie unter https://www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/.

Der maschinelle Datenaustausch zwischen den Arbeitgebern und den einzelnen Betriebskrankenkassen wird über die BITMARCK Service GmbH abgewickelt. 

Tel. 0201 102281-460
Fax: 0201 102281-177
E-Mail:  dav(at)bitmarck(.)de

Schriftliche Anfragen zum maschinellen Datenaustausch richten Sie bitte an:

BITMARCK SERVICE GMBH
Lindenallee 6-8
45127 Essen

Weitere Informationen finden Sie im Kundenportal der BITMARCK Service GmbH unter „Meldungen und Beiträge/Arbeitgeber“ www.bitmarck.de 

Die Mobil Betriebskrankenkasse arbeitet beim Datenaustausch mit der Mobil ISC GmbH zusammen: 

Mobil ISC GmbH
Raiffeisenstr. 12
31275 Lehrte
dav(at)mobil-isc(.)de 

Hinweis: 

Bei Auskünften zu kassenspezifischen Themen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Betriebskrankenkasse. Gleiches gilt für Schreiben, die eine Betriebskrankenkasse betreffen sowie Einzugsermächtigungen, Erstattungsanträge usw.

Entgeltabrechnungsprogramm

Eine Aufstellung der systemuntersuchten Entgeltabrechnungsprogramme finden Sie unter www.gkv-ag.de, Rubrik „Programme im Verfahren der Systemuntersuchung“.

Weiterführende Informationen:

Information für Zahlstellen zum Maschinellen Meldeverfahren zwischen Zahlstellen und Krankenkassen