Erfolgsmodell GKV: Wir verwalten uns selbst!

Vor ein paar Wochen schrieb ich für diese Seiten einen Blogbeitrag zum Thema Solidarität. Heute soll es um die zweite der drei Säulen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehen: Die Selbstverwaltung.

Sie hat unser Gesundheitssystem zu einem vorbildlichen und versichertenfreundlichen System gemacht und eine lange Tradition, geht sie doch auf Krankenversicherungsgesetz (KVG) vom 15. Juni 1883 von Otto von Bismarck zurück. Alle 110 gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in Deutschland sind selbstverwaltend organisiert.

Die Sozialversicherungsträger, im Detail sind dies die Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, arbeiten in Deutschland per Auftrag durch den Staat in einer klassischen Selbstverwaltung. Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, die uns in unserem Tätigkeitsfeld besonders interessieren, nehmen als Körperschaften öffentlichen Rechts somit hoheitlich Aufgaben wahr, die in anderen Ländern von staatlichen Organisationen getragen werden; so zum Beispiel in Großbritannien durch den National Health Service. Die Selbstverwaltung arbeitet zwar losgelöst eigenverantwortlich vom Staat, aber nicht gänzlich ohne staatliche Einflussnahme, wie viele gesetzliche legitimierte Initiativen der letzten Jahrzehnte zeigen. So etwa die Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009.

Im Sinne der Versichertengemeinschaften

Selbstverwaltung in der GKV bedeutet, für den Abschluss von Verträgen mit Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken, Heil- und Hilfsmittelherstellern und vielen anderen Akteuren im Gesundheitswesen verantwortlich zu sein. Über die GKV werden nicht nur Preise mit den oben genannten Gruppen, den sogenannten Leistungserbringern ausgehandelt. Die GKV regelt auch, welche Beiträge ihre Mitglieder und die Arbeitgeber für den Versicherungsschutz entrichten müssen und welche Leistungen die jeweilige Krankenkasse extra für ihre Versicherten bietet. Die Selbstverwaltung nimmt darüber hinaus die Interessenswahrnehmung ihrer Versichertengemeinschaften wahr und adressiert das Potenzial für Veränderungs- und Verbesserungsbedarfe an die Politik. Damit ist die Selbstverwaltung ein zentrales Element im System der GKV, denn sie ist als Vermittler nah an den Versicherten, den Leistungserbringern und den politischen Entscheidungsträgern, aber dabei stets im Sinne der Versicherten aktiv. Die Selbstverwaltung konkretisiert somit die Gesundheits- und Pflegeversorgung vor Ort.

Dabei handelt die GKV nicht völlig autonom, sondern bewegt sich und wirkt in einem gesetzlichen Rahmen, der alle Bereiche der Sozialversicherung trägt: Das Sozialgesetzbuch.

Ziel der Selbstverwaltungen ist es, in diesem Rahmen die bestmögliche Versorgung der Versicherten zu ermöglichen und gleichzeitig auf Qualität, Wirtschaftlichkeit und Effizienz zu achten.

Vielfältiges Expertenwissen

In den Körperschaften der GKV sind zahlreiche Berufsgruppen in der Selbstverwaltung vertreten: Die klassischen Sozialversicherungsfachangestellten (Sofas), Arzthelfer, Bürokaufleute, Ökonomen, Juristen, Mediziner, Informatiker, Mathematiker und viele andere mehr arbeiten für das Wohl der Versicherten in der GKV. So bleibt die Selbstverwaltung kompetent und hat die Expertise, Entscheidungen in der Gesundheitsversorgung zu treffen.

Der Verwaltungsrat als zentrales Organ der Selbstverwaltung

Die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen wird von Bürgerinnen und Bürgern über den Verwaltungsrat als ehrenamtliches Organ getragen. Er setzt sich aus demokratisch und paritätisch gewählten Vertretern von Arbeitgeber- und Versichertenseite zusammen. Die Organe der Selbstverwaltung werden in der deutschen Sozialversicherung über Sozialwahlen ermittelt. Zu den wesentlichen Aufgaben des Verwaltungsrates zählt es, in Satzungen das Aufgaben- und Leistungsangebot der einzelnen GKV näher zu definieren und den hauptamtlich tätigen Vorstand zu kontrollieren, der die Verwaltungsaufgaben der Krankenkasse oder den Verband leitet. Darunter fallen finanzielle, personelle, organisatorische und strategische Entscheidungen. Der Verwaltungsrat fungiert damit quasi als eine Art Aufsichtsrat, wie wir ihn aus großen privatrechtlich organisierten Unternehmen kennen.

Zuletzt am 11. April 2018 hat sich beispielweise der Verwaltungsrat des BKK Landesverbandes Bayern, für eine weitere sechsjährige Amtsperiode konstituiert. Dieser 28-köpfige, paritätisch besetzte und ehrenamtlich tätige Verwaltungsrat vertritt die Interessen der 16 Betriebskrankenkassen mit Sitz in Bayern, die zusammen 3,1 Millionen Versicherte zählen. Aus den Reihen der Arbeitgebervertreter wurde Alois Huber erneut als Vorsitzender bestätigt. Gleiches gilt für Jörg Schlagbauer, der wieder als Vertreter der Versicherten den alternierenden Verwaltungsratsvorsitz übernimmt. Beide sind für die Audi AG tätig und wie die meisten Mitglieder unseres Verwaltungsrates seit vielen Jahren ehrenamtlich in der GKV engagiert.

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