Zentren in Bayern – Leuchttürme oder flächendeckendes Lic
Zentren in Bayern – Leuchttürme oder flächendeckendes Lic
Seit Beginn diesen Jahres ist in Bayern das Fachprogramm Zentren und Schwerpunkte in der stationären Versorgung gestartet – wir berichteten bereits in unserem Blog „Schwerpunkte und Zentren – Chancen für die strukturelle Versorgungslandschaft?“ vom 17.04.2018.
Zentren in Bayern – Leuchttürme oder flächendeckendes Lichtermeer
Seit Beginn diesen Jahres ist in Bayern das Fachprogramm Zentren und Schwerpunkte in der stationären Versorgung gestartet – wir berichteten bereits in unserem Blog „Schwerpunkte und Zentren – Chancen für die strukturelle Versorgungslandschaft?“ vom 17.04.2018.
In den Rahmenvorgaben dieses Fachprogramms heißt es: „unter einem Zentrum im Sinne von § 5 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. Satz 2 Nr. 4 KHEntgG ist eine Einrichtung zu verstehen, die in dem betreffenden Fachbereich besonders spezialisiert ist und sich auf Grund medizinischer Kompetenz und Ausstattung von anderen Krankenhäusern abhebt – „Leuchtturmfunktion“.
Die Funktion eines Leuchtturms besteht darin, durch sein Leuchtfeuer der Schifffahrt an wichtigen und gefährlichen Punkten auch bei Dunkelheit den Weg zu weisen, damit das Ziel sicher erreicht werden kann.
Der Leuchtturm wird daher häufig als Symbol für
- Orientierung
- Wegweiser
- Hilfe, die geboten wird
- Vorbildfunktion
verwendet.
Übertragen auf die Zentren und Schwerpunkte in der akutstationären Versorgung müsste sich die Leuchtturmfunktion dieser Krankenhäuser auszeichnen durch beispielsweise nicht dem Standard entsprechende außergewöhnliche Leistungen oder einer besonderen, außergewöhnlichen Ausstattung bzw. Infrastruktur. Das Zentrum als Leuchtturm sollte anderen Einrichtungen bei äußerst schwierigen Fällen Berater sein, um eine optimale Behandlungsform zu finden. Es sollte Leitlinien für die besten Therapien und Versorgungsformen entwickeln und damit anderen Einrichtungen den Weg der erfolgversprechendsten Therapie und Behandlung aufzeigen.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bzw. das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (zuständig für die Universitätskliniken) haben im Jahr 2018 nun bereits für 106 Zentren bzw. Schwerpunkte an 35 Krankenhäusern diese „Leuchtturmfunktion“ per Bescheid festgestellt. Weitere Sitzungen sind in diesem Jahr geplant, in dem weiteren Einrichtungen die Funktion als Zentrum und Schwerpunkt zugewiesen werden soll.
Bei insgesamt etwa 300 akutstationären Krankenhäusern in Bayern erscheint es fraglich, ob die Anzahl der Leuchttürme noch ihre zugedachte Funktion als Wegweiser und Helfer übernehmen können oder ob nicht vielmehr ein flächendeckendes Lichtermeer entstanden ist, was eine Orientierung in der Versorgungslandschaft erschwert.
Im Sinne der bestmöglichen Versorgung – insbesondere für schwerkranke Patienten – bleibt zu hoffen, dass die behandelnden Ärzte und die Betroffenen in der Vielzahl der Lichter ihren Leuchtturm als Wegweiser und Helfenden finden.
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