München, 19. Juli 2023: Die Betriebskrankenkassen (BKK) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) haben die Honorarverhandlungen für die Jahre 2023 und 2024 erfolgreich abgeschlossen. Damit ist die Abrechnungsgrundlage für über 2,5 Millionen Versicherte der BKK in Bayern für mehr als 10.000 Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte sichergestellt.
Dr. Ralf Langejürgen, Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Bayern: „In allen Leistungsbereichen ziehen die Ausgaben für die Gesetzlichen Krankenkassen stark an und belasten die Beitragszahlenden. Es ist gut, dass wir uns mit der KZVB auf einen finanziellen Rahmen einigen konnten, der für unsere Solidargemeinschaft bezahlbar bleibt und der Präventionsleistungen und methodische Fortschritte in der Behandlung besonders honoriert.“
Dr. Rüdiger Schott, Vorsitzender des Vorstands der KZVB: „Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der Ampel-Koalition stellt die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vor große Herausforderungen. Wir müssen trotz begrenzter Mittel das wirtschaftliche Überleben der Praxen und die flächendeckende Versorgung sichern. Die Vergütungsvereinbarung mit dem BKK Landesverband Bayern leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Die zahnmedizinische Versorgung der BKK-Versicherten ist aus heutiger Sicht vollumfänglich finanziert. Allerdings steigen die Praxis- und Lebenshaltungskosten deutlich stärker als unsere Punktwerte. Die Verantwortung dafür trägt die Politik in Berlin.“
Die Punktwerte für die einzelnen Leistungen werden im Vorjahresvergleich für das laufende Jahr um 2,7 Prozent erhöht. Im Jahr 2024 steigt der Punktwert mit einer um 1,5 Prozentpunkte reduzierten Grundlohnsummensteigerung des aktuellen Jahres. Damit wird die gesetzlich höchstmögliche Steigerungsrate sowohl für die Punktwerte als auch für die Budgetobergrenze ausgeschöpft.
Abweichend von dieser Regelung werden Leistungen der Individualprophylaxe und der Früherkennung 2023 gegenüber dem Vorjahr um 3,45 Prozent angehoben. Die Vergütung dieser Leistungsbereiche orientiert sich im laufenden wie im Folgejahr ohne Abschlag an der Steigerungsrate der Grundlohnsumme. Mit dem Ziel, Fortschritte in der Behandlung von Parodontitis und anderes für die BKK Versicherten zu unterstützen, wurde die Obergrenze leistungsgerecht angehoben.